Artenschutz – Feuerwerk

Artenschutz – Feuerwerk

Allgemeine Informationen

Das Abbrennen von Feuerwerken ist geeignet, Tiere zu beeinträchtigen. Sind diese besonders geschützt, ist eine erhebliche Störung jedoch verboten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG).

Zuständigkeiten

Untere Naturschutzbehörde

Besucheradresse:
Referat Naturschutz
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Referat Naturschutz
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Verfahrensablauf

Um eine ausreichende Beachtung der artenschutzrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten, ist eine Beteiligung des Referates Naturschutz und des Landratsamtes Mittelsachsen vor Zulassung des Feuerwerkes erforderlich.

Die Beteiligungserfordernisse können nur entfallen, wenn

  • das Feuerwerk zwischen dem 16. August und dem 14. März stattfindet und der Abschussort sich in mindestens 150 Metern Abstand zu naturschutzrelevanten Gebieten (Feldgehölzen, Wäldern und Forsten, Schutzgebieten nach Naturschutzrecht, nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 SächsNatSchG besonders geschützten Biotopen, Parks) befindet 
  • und das Feuerwerk nicht in Richtung naturschutzrelevanter Gebiete geschossen wird (Feldgehölze, Wälder und Forste, Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 SächsNatSchG besonders geschützten Biotope, Parks)
  • und auf den Abschuss von Böllern verzichtet wird, also ausschließlich Lichtfeuerwerkskörper zum Einsatz kommen.

 

MEHR INFORMATIONEN

Sonstiges

Das Abbrennen von Feuerwerken durch einen „Pyrotechniker“, also durch einen Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) oder eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG, ist zwei Wochen vorher schriftlich beim Landratsamt Mittelsachsen, bei dem Referat  Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, anzuzeigen.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

Diese Website nutzt Cookies, um das beste Nutzererlebnis zu gewährleisten, um die Nutzung der Website zu analysieren und Datenschutzeinstellungen zu speichern. In unseren Datenschutzrichtlinien können Sie Ihre Auswahl jederzeit ändern.

Cookies und verwendete Technologien, die auf dieser Seite verwendet werden

Bitte wählen Sie JA oder NEIN für die betreffenden Kategorien.

Bitte wählen Sie, ob diese Website Cookies oder verwandte Technologien wie Web Beacons, Pixel Tags und Flash-Objekte ("Cookies") wie unten beschrieben verwenden darf. Sie können mehr darüber erfahren, wie diese Website Cookies und verwandte Technologien verwendet, indem Sie unsere untenstehende Datenschutzerklärung lesen.

Funktionale

Diese Cookies gewährleisten das korrekte Betreiben der Seite. Auch zustimmungsfreie Cookies oder First Party Cookies genannt.

Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.

Name Anbieter
Name: Nutzergesteuert
Anbieter: Landratsamt Mittelsachsen

Cookies, welche für die Grundfunktion unserer Seite benötigt und gesetzt werden.

Name: TYPO3 Backend
Anbieter: Landratsamt Mittelsachsen

Cookies, welche für die Nutzung des TYPO3 Backendzugangs benötigt und gesetzt werden.

Analytische Cookies

Diese Cookies sammeln anonyme Informationen über die Nutzungsweise einer Website, bspw. wie viele Besucher welche Seiten aufruft. Damit soll die Performance der Website und das Nutzererlebnis verbessert werden.

Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.

Name Anbieter
Name: Matomo Analytics
Anbieter: Landratsamt Mittelsachsen

Mit Matomo Analytics erfassen wir anonymisierte Nutzer-Daten die uns helfen, das Nutzererlebnis auf unserer Website zu verbessern. Hierfür analysieren wir Statistiken zur Nutzung, z.B. Seitenaufrufe und Klicks.
Unsere Datenschutzinformation