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Im Ergebnis der Kreisgebiets- und Funktionalreform zum 1. August 2008 erfolgte die Zusammenfassung diverser Zuständigkeiten des Landkreises innerhalb des Referates Naturschutz. Ausgangspunkt dafür waren einerseits gleichgelagerte Berührungspunkte zum Naturhaushalt und andererseits vergleichbare Adressaten des Verwaltungshandelns. Durch das Referat Naturschutz werden außerdem die dem Landkreis Mittelsachsen als untere Naturschutzbehörde und als Anerkennungsbehörde der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit obliegenden Aufgaben wahrgenommen.
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