Ehrenamtlicher Naturschutz


Foto: Andrea Funke

Im ehrenamtlichen Naturschutzdienst engagieren sich Frauen und Männer unterschiedlichen Alters, denen die Natur besonders am Herzen liegt. In ihrer Freizeit helfen sie, die Natur in einem guten Zustand für die nächsten Generationen zu erhalten. Der ehrenamtliche Naturschutzdienst unterstützt die Verwaltung des Landkreises Mittelsachsen bei der Wahrnehmung der Aufgaben einer unteren Naturschutzbehörde.

Persönlich und fachlich geeignete Personen, die sich durch fachliches Wissen sowie gute Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten auszeichnen, werden vom Landrat des Landkreises Mittelsachsen für diese Aufgabe als Kreisnaturschutzbeauftragte und -beauftragter oder Naturschutzhelferin und -helfer berufen. Sie erhalten gleichzeitig eine Bestellungsurkunde und einen Dienstausweis. Im Auftrag der Behörde widmen sie sich geschützten Teilen von Natur und Landschaft und unterstützen diese so bei ihrer Aufgabenerfüllung. Dabei übernehmen sie Verantwortung für die mittelsächsischen Naturschätze.

Derzeit arbeiten im Landkreis Mittelsachsen sieben Kreisnaturschutzbeauftragte und über 100 Naturschutzhelfer. 

Tätigkeitsfelder/Aufgaben

Die Mitglieder des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes haben die Aufgabe, Schutzgebiete und Arten zu beobachten und zu überwachen, Biotoppflege- und Artenschutzmaßnahmen durchzuführen, sowie das Landratsamt Mittelsachsen über Vorfälle in den Schutzgebieten zu informieren. Mit ihrer Ernennung werden die Naturschutzhelfer in der Regel mit der Betreuung eines oder mehrerer Schutzgebiete beauftragt. Mit der Zeit werden sie mit Unterstützung anderer zu Experten für dieses Gebiet und fertigen für die Naturschutzbehörden auch Dokumentationen über den Zustand und die Entwicklung an. Die Kreisnaturschutzbeauftragten sind ihre ersten fachlichen Ansprechpartner, aber auch die MitarbeiterInnen des Landratsamtes Mittelsachsen sind ihnen dabei behilflich. Mit der Übermittlung von Fachinformationen wirken die Naturschutzhelfer an den Entscheidungen des Landkreises Mittelsachsen als untere Naturschutzbehörde mit. 

Kontrollbericht zum Ausfüllen (PDF)

Wie kann ich mitmachen/Bewerbung

Sie interessieren sich für die Natur? Sie wollen Verantwortung übernehmen und gemeinsam mit anderen Menschen mithelfen, die Natur zu erhalten? Dann ist die Mitarbeit im ehrenamtlichen Naturschutzdienst eine Möglichkeit, die Ihren Interessen entgegenkommt. Nehmen sie einfach Kontakt mit unseren Ansprechpartnern auf und informieren sie sich über die Einsatzmöglichkeiten in Ihrer Region. Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit.

Bewerbungsformular (PDF)

Sächsische Ehrenamtsseite (Sächs. Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz) 

Persönliche und fachliche Voraussetzungen

Die wichtigste persönliche Voraussetzung ist Ihre Freude an der Natur! Wenn Sie etwas Zeit mitbringen, mobil sind, sich gerne in der Natur bewegen und Verantwortung übernehmen wollen, würden wir uns freuen, Sie kennenzulernen. Wenn Sie darüber hinaus noch einige naturkundliche Kenntnisse der Ökologie gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter heimischer Pflanzen- und Tierarten mitbringen, wäre dies der Idealfall. Aber auch andernfalls werden Sie mit der Unterstützung der erfahrenen Naturschutzhelfer, den Kreisnaturschutzbeauftragten und dem Weiterbildungsangebot auf Kreis- und Landesebene im Lauf der Zeit das notwendige Rüstzeug für ein zunehmend selbstständiges Arbeiten erlangen.  

Weiterbildung

Regelmäßige Weiterbildungen für den ehrenamtlichen Naturschutzdienst werden unter anderem von Naturschutzstationen  und vom Landratsamt Mittelsachsen angeboten.

Rechte und Pflichten

Rechtliche Grundlagen 

Die Rechtlichen Grundlagen sind in § 43 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) sowie in der Naturschutzdienstverordnung (NaturschutzdiensVO) geregelt. Dabei wird zwischen Kreisnaturschutzbeauftragten und Naturschutzhelfern unterschieden.

Verantwortung/Befugnisse 

Die Rechte und Pflichten des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes sind im SächsNatSchG im § 43 sowie in der NaturschutzdienstVO näher beschrieben. 

Vordruck für Jahres-/Kontrollbericht (PDF)

Vergütung und Aufwandsentschädigung

Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Eine Bezahlung kann somit nicht gewährt werden. Für die erbrachten Aufwendungen erhalten die Kreisnaturschutzbeauftragten allerdings eine pauschale Aufwandsentschädigung nach § 5 NaturschutzdienstVO und Ersatz der entstandenen Reisekosten vgl. § 46 Abs. 4 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG). Naturschutzhelfer erhalten die durch Einzelaufträge der Naturschutzbehörden entstandenen Reisekosten erstattet (vgl. § 6, Abs. 2 NaturschutzdienstVO). Voraussetzung für die Anerkennung der Reisekosten ist das Führen eines Fahrtenbuches.  

Versicherung

Während ihrer Tätigkeit sind Mitarbeiter des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes über den Freistaat Sachsen versichert, wobei der schriftliche Nachweise einer erfolgten Arbeitsschutzbelehrung erforderlich ist. Versichert sind die ehrenamtliche Tätigkeit selbst sowie die direkten Wege dorthin und zurück. Auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen steht unter Versicherungsschutz.

Unfallkasse Sachsen
Merkblätter zum Arbeitsschutz (PDF)

Arbeitsschutzbelehrung (PDF)

Ehrungen

Jedes Jahr werden durch den Sächsischen Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft zehn Mitarbeiter des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes mit einer Ehrenurkunde des Ministers ausgezeichnet. Die festliche Überreichung der Urkunde erfolgt im Rahmen des „Jahrestreffens der ehrenamtlichen Naturschützer“ an wechselnden Orten in Sachsen und ist eingebettet in ein buntes Rahmenprogramm aus Exkursionen und Fachvorträgen mit anschließendem gemütlichem Beisammensein. Auch der Landkreis Mittelsachsen ehrt verdienstvolle ehrenamtliche Naturschützer im Rahmen einer Jahresveranstaltung. 

Ansprechpartner

Wenn Sie Interesse an einer Arbeit im Naturschutzdienst haben, beantworten wir Ihnen alle weiteren Fragen gern.

Landratsamt Mittelsachsen
Referat Naturschutz
Manuela Ziegler
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-4160
E-Mail manuela.ziegler[at]landkreis-mittelsachsen.de

Fachbeiträge

Kontakt

Landratsamt Mittelsachsen
Referat Naturschutz
Manuela Ziegler
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Tel. 03731 799-4160
E-Mail manuela.ziegler[at]landkreis-mittelsachsen.de