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Ausgehend von dem Vorgaben des § 2 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es Aufgabe des Landkreises Mittelsachsen als untere Naturschutzbehörde, im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Verwirklichung der Zielstellungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 1 BNatSchG zu unterstützen. Dazu hat der Landkreis Aktivitäten eingeleitet, die in den nachfolgenden Aktionsgruppen nachvollzogen werden können
Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs-und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sind unter anderem:
Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt ist es unerlässlich, entsprechend ihres jeweiligen Gefährdungsgrades insbesondere lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen. Diesem Ziel dienen folgende Projekte:
Die Erreichung der naturschutzrechtlichen Zielstellungen ist mit administrativen Mitteln allein nicht möglich. Hier bedarf es einer Akzeptanz und einem Vertrauen gegenüber dem Natur- und Umweltschutz innerhalb der ganzen Gesellschaft. Wir möchten mit unserer Arbeit zu einem grundlegenden Verständnis von Natur- und Umweltschutz beitragen, welches zu einem wertschätzenden Umgang mit unserer Umwelt führt. So soll das Bewusstsein gestärkt werden, dass Naturschutz nicht nur dem Schutz von Pflanzen- und Tierarten dient, sondern in erster Linie dem Menschen. Nicht zuletzt um unser selbst willen sollten wir also für eine intakte Umwelt Sorge tragen. Denn sie ist unser aller Lebensgrundlage.
Die nachfolgenden Projekte sollen aufklären und gleichzeitig zu einem naturverträglichen Umgang mit unserer Umwelt beitragen.
Menschen, denen die Natur besonders am Herzen liegt, können sich im ehrenamtlichen Naturschutzdienst engagieren. In ihrer Freizeit helfen sie, die Natur in einem guten Zustand für die nächsten Generationen zu erhalten.