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Der Fachbereich Naturschutz hat im Rahmen eines gutachterlichen Beitrags in Zusammenarbeit mit dem Planungsverband Region Chemnitz anhand von fledermausrelevanten Strukturen (Wald, Gehölze, Gewässer, Offenland, Biotope, Talräume, …) und bekannten erfassten Fledermausquartieren ein Konzept zu
Gebieten mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse (PDF)
im Landkreis Mittelsachsen abgeleitet.
Dieses Konzept soll die fachliche Grundlage für alle Planungsvorhaben sein, die mit Belangen von Fledermäusen kollidieren können, fledermausfachlich notwendige beziehungsweise wünschenswerte Maßnahmen aufzeigen und als Grundlage für die Biotopverbundplanung dienen.
In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, und den Landkreisen Erzgebirgskreis, Vogtland und Sächsisch Schweiz-Osterzgebirge wurde eine Projektstelle für den Quartierschutz der Nordfledermaus und Kleinen Hufeisennase geschaffen. Ziel dieses Projektes ist es, ein Netzwerk aus Fledermausfreunden und -spezialisten zu etablieren um so einen dauerhaften Schutz der Quartiere aufzubauen. Dafür wird im ersten Schritt überprüft, ob die bekannten Quartiere noch besetzt sind und es werden neue Quartiere gesucht. Dann soll für jedes Quartier ein Betreuer gefunden werden, der sich mit Unterstützung von Fledermausexperten und unteren Naturschutzbehörden um dieses kümmert.
Nähere Informationen zu diesem Projekt sind im Internetauftritt des Freistaates Sachsen, Bereich Natur, zu finden.
Alle in Sachsen heimischen Fledermausarten sind auf Grundlage der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG) als streng geschützte Arten erfasst. Die Arten des Anhang II der RL 92/43/EWG waren zusätzlich bei der Ausweisung der Gebiete zu berücksichtigen. Seit der Ersterfassung haben sich in diesem Zusammenhang erhebliche technische Fortschritte sowie auch ein daraus resultierender erheblicher Kenntniszuwachs zum Vorkommen und der Verbreitung der Fledermausarten in Mittelsachsen ergeben, der einen Fortschreibungsbedarf der Habitate sowie Maßnahmen für die FFH-Gebiete (SAC) begründet. Insbesondere zeigte sich, dass die im Zuge der Ersterfassung ausgewiesenen Habitate unzureichend sind und überarbeitet werden müssen. Weiterhin ist auch bisher nicht abschließend sicher bekannt, wie die Habitate innerhalb der Schutzgebiete mit dem Umfeld außerhalb der Schutzgebietsgrenzen interagieren und somit auch außerhalb der Schutzgebiete Prüfungen nach § 34 Abs. 1 BNatSchG erforderlich sind um die Erhaltungszustände innerhalb der Schutzgebiete zu bewahren.
Am Beispiel des SAC 254 „Bobritzschtal“ wird daher die Eignung von Methoden zur Fortschreibung der Managementpläne hinsichtlich der Fledermaushabitate untersucht und eine Fortschreibung des Managementplans insbesondere auch hinsichtlich von Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände innerhalb der Gebiete sowie als Biotopverbundmaßnahmen außerhalb der Gebiete durchgeführt. Die Ergebnisse stehen der Entwicklung von landesweiten Konzepten zur Fortschreibung zur Verfügung.
Das Vorhaben wird im Zeitraum 27.01.2022 bis 31.01.2025 über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe –RL NE/2014, Fördergegenstand B1 Naturschutzfachplanungen - gefördert.
Möchten Sie mehr über heimische Fledermäuse wissen oder haben Sie eine Fledermaus gefunden, hilft Ihnen der NABU Fledermausschutz im Internetauftritt des NABU Landesverbandes Sachsen weiter.
Wissenswertes zu Gebäudequartieren von Fledermäusen, deren Neuschaffung und Erhalt kann in der Publikation „Fledermausquartiere an Gebäuden“ (PDF) des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie nachgelesen werden.
Mehr Informationen zu Fledermäusen und Corona:
Schnellmerk-Fakten – Auszug aus „Einheimische Fledermäuse und SARS-CoV 2“ (PDF)
Informationsblatt – Einheimische Fledermäuse und SARS-CoV 2 (PDF)