Umweltbildung


Naturkundliche Bildung – ein Teil der Umweltbildung

Foto: Andrea Funke

Die Bewältigung diverser naturschutzfachlicher Zielstellungen, wie sie zum Beispiel der Erhalt der Biodiversität und damit die Artenvielfalt und der Biotopverbund darstellen erfordern letztlich die Umsetzung des Leitspruches „Global Denken – Lokal Handeln“.

Dabei sind nur vom wissenden Menschen  Verhaltensweisen zu erwarten, die eine Beachtung der geltenden rechtlichen und fachlichen Vorgaben beinhalten. Diese Einschätzung entspricht auch dem Ergebnis wissenschaftlicher Untersuchungen:

So gaben laut einer von Schuster 2005 durchgeführten Studie lediglich 18 Prozent der befragten Schüler an, das Thema Naturschutz in der Schule „häufig“ bis „ab und zu“ gehört zu haben. Nach einer Veröffentlichung von Baldauf & Reimann im Jahr 2007 habe sich das Interesse der Jugendlichen an der Bestimmung von Pflanzen von 1997 (40 Prozent) bis 2003 (20 Prozent) halbiert.

 Auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben für die naturkundliche Bildung im:

  • Artikel 20 a Grundgesetz
  • Artikel 10 der Sächsischen Verfassung
  • Artikel 101 der Sächsischen Verfassung
  • § 11 SBG VIII Aufgabenteil Jugendarbeit im Rahmen der „… außerschulischen Jugendbildung mit …(der) naturkundlichen … Bildung …“

ist die Schaffung der erforderlichen naturschutzfachlichen und sozialen Kompetenzen bei den im Naturraum wirkenden Akteuren als wesentlicher Schlüssel anzusehen, die gegenwärtige Situation nachhaltig zu durchbrechen.  Die Befähigung zur Ausübung von persönlicher Verantwortung als der bestimmende Aspekt für die Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und damit als eine entscheidende Voraussetzung der individuellen und gemeinschaftlichen Gesunderhaltung steht dabei im Mittelpunkt der Zielstellung. Die Vermittlung der bestehenden Verflechtungen unterschiedlichster Themen ist dabei ein zusätzlicher Anspruch.

Die nachfolgenden Themen dieser Projektseite erheben bezüglich des voranstehenden keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für weiterführende Hinweise zum Thema danken wir Ihnen.

Umweltbildung einmal anders – die Streuobstwiese

Kooperationsvereinbarung ermöglichte Erstellung von Arbeitsmaterial für Kitas

Die Landesstiftung Natur und Umwelt schloss mit dem Landkreis Döbeln eine Kooperationsvereinbarung, in welche der Landkreis Mittelsachsen eingetreten ist. Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung erstellte der ehemalige Landkreis Döbeln in Zusammenarbeit mit einer Projektgruppe des IFU e. V. Freiberg, Niederlassung Döbeln, ein Arbeitsmaterial zum Lebensraum Streuobstwiese. Durch die Finanzierung der Landesstiftung konnte dieses mit entsprechenden Einführungsveranstaltungen für die Erzieherinnen und Erzieher an alle Kindertagesstätten der Region Döbeln verteilt werden. Dem anschließend wurde das Material als CD an alle  Kindertagesstätten und Grundschulen in Sachsen verteilt.

Das Arbeitsmaterial zum Lebensraum Streuobstwiese kann ebenfalls über die Cloud des Landkreises heruntergeladen werden. Folgende Themen werden angesprochen:

Die Streuobstwiese
Von der Blüte zur reifen Frucht
Familie Meise
Lebensraum Totholzhaufen

Geologische „Highlights“ in Mittelsachsen – Schutz- und Lernobjekte in einem

Die Jahrmillionen der Erdgeschichte haben auch im Landkreis Mittelsachsen ihre Spuren hinterlassen. Einen Schnellüberblick über die Erdgeschichte bietet nachfolgender Beitrag:

Erdgeschichte in einem Jahr (PDF)

Die ehemaligen, aber auch die aktuellen geologischen Prozesse prägen die einzelnen Regionen im Landkreis bis heute und machen diese teilweise durch die Nutzung der im Boden befindlichen Rohstoffe sichtbar. Der Landkreis Mittelsachsen verfügt über eine bemerkenswert vielseitige geologische Ausstattung, so unter anderem über fossile Seen mit ihren verkieselten Seeablagerungen im Gebiet des Döbelner Lösshügellandes, über roten Porphyr im Rochlitzer Land und über bemerkenswerte Gesteinsaufschlüsse von Quarzit, Eklogit sowie Phyllite im Osterzgebirge. All diese geologischen Erscheinungen sind Geotope, das heißt Gebilde der unbelebten Natur, die Einblicke in die Erdgeschichte, einschließlich der Entstehung und Entwicklung des Lebens auf der Erde, vermitteln.

Einige Geotope fallen als Naturdenkmale oder besonders geschützte Landschaftsbestandteile unter die Vorgaben des administrativen Naturschutzes. Genau wie die Bemühungen im Biotopschutz erfordert der Umgang mit diesen Teilen der leblosen Materie zunächst die Kenntnis über deren Entstehung, Veränderungen und deren Wert, als Zeitzeugen der Erd- und Menschheitsgeschichte eine Gabe der Natur zu sein, die Position eines jeden Einzelnen in diesem Prozess zu erkennen. Damit ist es auch möglich, zu verstehen, warum der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen im Artikel 20a des Grundgesetzes und im Artikel 10 der Sächsischen Verfassung normiert und somit Grundlage des Handeln eines jeden sein muss, der im Bildungsprozess der jungen Generation aktiv involviert ist, denn  Artikel 101 der Sächsischen Verfassung schreibt unter anderem gerade dies ausdrücklich vor: „Die Jugend ist … zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe … zu erziehen“.

Der Landkreis Mittelsachsen ist deshalb als untere Naturschutzbehörde bemüht, die Geologie allen interessierten Bürgern, insbesondere jedoch den jungen Generationen, näher zu bringen und einzelne Geotope als sogenannte geologische „Highlights“ im Gelände erlebbar zu machen. Dazu entwickelte sie in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie bisher folgende vor Ort am Objekt aufgestellte Schautafeln: 

Flächennaturdenkmal „Kalksilikatfelsen“ bei Waldheim
Flächennaturdenkmal „Kornerupin“ bei Waldheim
Flächennaturdenkmal „Gabbrofelsen“ bei Roßwein
Flächennaturdenkmal „Steinbruch Großweitzschen“
Flächennaturdenkmal „Troischaufelsen“ bei Roßwein
Flächennaturdenkmal „Buttertöpfe“ und „Weißer Stein“ bei Frauenstein
Flächennaturdenkmal „Turmberg“ bei Frauenstein
Flächennaturdenkmal „Fossiler See Börtewitz“
Flächennaturdenkmal „Araukarie – verkieselter Stamm"
Flächennaturdenkmal „Knollensteine bei Hermsdorf"
Flächennaturdenkmal „Steinbruch Wolfsberg"

Die Bemühungen des Landratsamtes, die Kernaufgaben auf den übertragenen Teilgebieten des administrativen Naturschutzes zu erfüllen, sind damit immer gekoppelt mit den Bemühungen, diesen Schutz unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben für diesen für den aktiven Bildungsprozess nutzbar zu machen.

Damit besteht neben der Erfüllung der Bildungspflicht, der unbestritten positiven Effekte im präventiven Umweltschutz und bei der Förderung des Heimatbewusstseins eine nicht unerhebliche Chance, den aktiven Bildungsprozess im Landkreis Mittelsachsen unverwechselbar zu gestalten und somit einen Beitrag für die Stärkung aller Bildungsstandorte im Landkreis zu leisten. Die Bemühungen der Städte und Gemeinden und auch des Landkreises Mittelsachsen als Schulträger um den Erhalt der Schullandschaft im Landkreis ist somit gepaart mit dem Bestreben, Bildung vor Ort anzubieten, damit Bildung auch mit den sich bietenden Möglichkeiten der Einbeziehung naturräumlicher Gegebenheiten, welche den Schülern bekannt sind, vor Ort „produziert“ werden kann.

Kulturlandschaftsprojekt Mittelsachsen 2014

In Zusammenarbeit mit der Technischen Universität (TU) Dresden wurde im Rahmen der Förderrichtlinie FR-Regio, gefördert durch den Freistaat Sachsen, das vom Landratsamt Mittelsachsen initiierte und getragene Kulturlandschaftsprojekt Mittelsachsen ins Leben gerufen. Federführend durch die TU Dresden, Institut für Landschafts­architektur (Frau Prof. Dr. C. Schmidt) wurde dies im Zeitraum vom 1. November 2013 bis 31. Dezember 2014 bearbeitet.

Umweltbildungseinrichtungen

Naturkundliche Wanderbeschreibungen

Herr Klaus Friedrich, ehemaliger ehrenamtlicher Naturschützer und ehemaliges NABU- Mitglied, hat in jahrelanger Arbeit handschriftlich Notizen zu vorhandenen Wanderwegen an Mulde und Zschopau mit Informationen zu Flora, Fauna und allem, was einem am Rande einer Wanderung begegnet, gemacht.

Auf der Grundlage dieser Datensammlung war es möglich, in enger Zusammenarbeit zwischen dem Autor und Landkreisverwaltung Wanderbeschreibungen zu erstellen, die sowohl zur Förderung der naturverträglichen Freizeitgestaltung als auch im Schulunterricht zur Wissensvermittlung (zum Beispiel als Grundlage für Wandertage, Fachunterricht, Projekttage etc.) eingesetzt werden können. Hauptziel des Landkreises war und ist dabei, über die verschiedensten Arten von Flora und Fauna zu informieren sowie das Heimatwissen und -bewusstsein anzuregen.   

Im Tal der Freiberger Mulde
Im Tal der Zschopau

Ihre Ansprechpartner/in
Udo Seifert
Telefon 03731 799-4144
Fax 03731 799-4086
E-Mail udo.seifert[at]landkreis-mittelsachsen.de