Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Allgemeine Informationen

Aufgabe des Gutachterausschusses ist es weiterhin, für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen.

Zur Führung der Kaufpreissammlung und Ermittlung der Bodenrichtwerte werden von den Notariaten sämtliche Grundstückskaufverträge (auch Tausch- und Erbbaurechtverträge) an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses übermittelt und dort entsprechend ausgewertet.

Zuständigkeiten

Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Besucheradresse:
Referat Geodatenmanagement
Straße des Friedens 9 a, Gebäude II
04720 Döbeln

Postadresse:
Referat Geodatenmanagement
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-1203 bis -1206
Fax: 03731 799-1189
gutachterausschuss[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

1. Auskunft Kaufpreissammlung – grundstücksbezogene Auskunft

  • Die antragstellende Person muss ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft machen.
  • Es dürfen überwiegend schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen.
  • Eine sachgerechte Verwendung der Daten muss gewährleistet sein.
  • Die im Rahmen der Auskunft übermittelten Daten dürfen nur zu dem Zweck, zu dem sie erteilt worden sind, verwendet werden.
  • Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

Vom Vorliegen eines berechtigten Interesses und der sachgerechten Verwendung der Informationen ist regelmäßig auszugehen bei:

  • einer Behörde im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben
  • einem durch ein Gericht mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragten Sachverständigen
  • einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
  • einem nach DIN EN ISO/IEC 17 024 zertifizierten Sachverständigen

2. Auskunft Kaufpreissammlung – anonymisierte Auskunft/Mittelwerte

Eine anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung mittels Mittelwerte kann jeder anfordern. Name und Anschrift des Grundstückseigentümers sind bei jeder Auskunft geschützt und werden nicht mitgeteilt.

Verfahrensablauf

Ein formloser schriftlicher Antrag genügt. Für die grundstücksbezogene Auskunft ist der Nachweis des berechtigten Interesses beizufügen.

Kosten

Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach der Gutachterausschusskostensatzung i. V. m. dem Kostenverzeichnis, gültig ab 13. Julio 2017. So beträgt zum Beispiel die Gebühr für die anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung 37,50 Euro je angefangener halber Stunde Arbeitszeit.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.