Auskunft Denkmaleigenschaft

Auskunft Denkmaleigenschaft

Allgemeine Informationen

Die Information, ob eine bauliche Anlage in die Denkmalliste des Freistaats Sachsen aufgenommen wurde, kann kostenfrei auf der Internetseite des Landesamtes für Denkmalpflege unter folgendem Link recherchiert werden:

Sollten eine schriftliche Auskunft über die Denkmaleigenschaft des Gebäudes benötigt werden, wird diese von der Denkmalschutzbehörde erteilt.

Zuständigkeiten

Referat Bauaufsicht und Denkmalschutz

Besucheradresse:
Straße des Friedens 20
04720 Döbeln

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Verfahrensablauf

Sollten Sie eine Auskunft der Denkmalschutzbehörde benötigen, müssen Sie dies schriftlich beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag ist nicht formgebunden.

Kosten

schriftliche Auskunftserteilung: 35 Euro

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.