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Wenn Sie als Berufsschülerin oder Berufsschüler für die Zeit des Unterrichts an der Berufsschule eine auswärtige Übernachtung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung zu den entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten erhalten. Die Unterstützung wird als Festbetrag in Höhe von 16,00 Euro pro Unterrichtstag gewährt.
Sind Sie Schülerin oder Schüler einer allgemeinbildenden Schule und in einem der Schule zugeordneten Internat untergebracht, können Sie eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 195,00 Euro monatlich erhalten. Ist ein Elternteil Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, kann bei Vorlage entsprechender Nachweise eine zusätzliche Unterstützung von maximal 100,00 Euro pro Monat gewährt werden.
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Berufsschüler
Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen sind von der Unterstützung ausgeschlossen.
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Mehr Berufschüler können finanzielle Unterstützung für die Unterbringung erhalten (Medieninformation des Staatsministeriums für Kultus)
Schüler allgemeinbildender Schulen – Internatsschüler
Schulen, deren Internatsschüler eine Unterstützung erhalten können, wurden vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus festgelegt und sind unter Punkt 6 des Merkblattes Internatsschüler aufgeführt.
Die Unterstützung wird nachträglich jeweils nach Ablauf eines Schulhalbjahres beantragt, bewilligt und ausgezahlt. Erstreckt sich ein Unterrichtsabschnitt auf beide Schulhalbjahre, soll er im zweiten Schulhalbjahr geltend gemacht werden. Als Schulhalbjahre gelten folgende Zeiträume (abweichend von den Schulferien):
Antragstellung
Bei der Antragstellung müssen Sie das vorgeschriebene Formular benutzen. Für Schülerinnen und Schüler, die noch nicht volljährig sind, stellen die Eltern den Antrag. Bevor Sie ihn bei der zuständigen Stelle einreichen, müssen Sie ihn Ihrer Berufsschule vorlegen. Diese überprüft die Daten und bestätigt Ihre Anwesenheit an den beantragten Tagen.
Auszahlung
Wenn Ihnen die finanzielle Unterstützung gewährt wird, erfolgt die Auszahlung auf das von Ihnen angegebene Konto, Barauszahlungen sind nicht möglich. Vorherige Abschlagszahlungen sind nur dann möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zur Vorleistung der Unterkunftskosten nicht in der Lage sind. Wurden Ihnen Abschlagszahlungen gewährt, müssen Sie die tatsächlich entstandenen Kosten nachträglich in einem weiteren Antrag nachweisen.
Schüler allgemeinbildender Schulen – Internatsschüler
Die Unterstützung wird nachträglich jeweils nach Ablauf eines Schulvierteljahres beantragt, bewilligt und ausgezahlt.
Antragstellung
Bei der Antragstellung müssen Sie das vorgeschriebene Formular benutzen. Für Schülerinnen und Schüler, die noch nicht volljährig sind, stellen die Eltern den Antrag. Bevor Sie ihn bei der zuständigen Stelle einreichen, müssen Sie ihn Ihrer Schule und dem Internat vorlegen. Diese bestätigen mit Stempel und Unterschrift die Anwesenheit.
Auszahlung
Wenn Ihnen die finanzielle Unterstützung gewährt wird, erfolgt die Auszahlung auf das von Ihnen angegebene Konto, Barauszahlungen sind nicht möglich. Leistungen nach dem BAföG werden auf die Unterstützung nach der SächsSchülULeistVO angerechnet. Die Anrechnung erfolgt ab einer Höhe, die den in § 12 Absatz 1 Nummer 1 BAföG genannten Betrag übersteigt.
Berufsschüler
Internatsschüler
Berufsschüler
Der Antrag soll bis zu folgenden Stichtagen bei der zuständigen Stelle eingereicht werden:
Internatsschüler
Der Antrag soll für das abgelaufene Schuljahr (beziehungsweise für die abgelaufenen Schuljahresquartale) bis spätestens 1. November bei der zuständigen Stelle vorliegen.
keine
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.