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Das Referat Bildung erfüllt die Aufgaben des Landkreises im Rahmen des Sächsischen Schulrechts. Dazu gehören insbesondere die Aufgaben der Schulnetzplanung für alle allgemeinbildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungswegs sowie die Mitwirkung bei der Teilschulnetzplanung berufsbildender Schulen, die dem Sächsischen Ministerium für Kultus als oberste Schulaufsichtsbehörde im Freistaat Sachsen obliegt.
Im Referat Bildung werden alle Verwaltungsaufgaben und Entscheidungen zur Überwachung von Anmeldepflichten und Schulpflichterfüllung ebenso wie die Umsetzung spezifischer Verordnungen, wie zum Beispiel die Sächsische Schülerunterbringungsleistungsverordnung vollzogen.
Der Landkreis Mittelsachsen ist selbst auch Schulträger für 21 schulische Einrichtungen mit zirka 7 550 Schülerinnen und Schülern. Alle bildungsspezifischen Aufgaben des Schulträgers werden im Referat Bildung koordiniert. Dazu gehört auch der Fördermittelvollzug für bildungsrelevante Angelegenheiten, wie beispielsweise die Sächsische Ganztagsangebotsverordnung.
Zur Unterstützung und qualitativen Weiterentwicklung einer regionalen Bildungslandschaft befindet sich das datenbasierte kommunale Bildungsmanagement im Aufbau. Dieses wird als Projekt im Rahmen des Förderprogramms „Bildung integriert“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und soll dauerhaft etabliert werden.