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Referat Bildung
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schulverwaltung[at]landkreis-mittelsachsen.de
Über das Ruhen der Schulpflicht aus gesundheitlichen Gründen im Einzelfall entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte für ihre schulpflichtigen Einwohner.
Zur Beantragung des Ruhens der Schulpflicht sind nachfolgende Unterlagen einzureichen.
Die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden auf der Grundlage medizinischer und psychologischer Gutachten.
Das Ruhen der Schulpflicht wird zeitlich befristet und auf die Dauer der gesetzlichen Schulpflicht angerechnet.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.