Schulpflicht – Aussetzen der Schulpflicht

Schulpflicht – Aussetzen der Schulpflicht

Zuständigkeiten

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Telefon: 03731 799-6302
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schulverwaltung[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

Über das Ruhen der Schulpflicht aus gesundheitlichen Gründen im Einzelfall entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte für ihre schulpflichtigen Einwohner.

Verfahrensablauf

Zur Beantragung des Ruhens der Schulpflicht sind nachfolgende Unterlagen einzureichen. 

Die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden auf der Grundlage medizinischer und psychologischer Gutachten.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher formloser Antrag durch die Sorgeberechtigten
  • Einverständniserklärung zur Erteilung notwendiger Auskünfte
  • medizinische und/oder psychologische Gutachten
  • Stellungnahme der zuletzt besuchten Schule 

Fristen

Das Ruhen der Schulpflicht wird zeitlich befristet und auf die Dauer der gesetzlichen Schulpflicht angerechnet.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.