BAföG (Ausbildungsförderung)

BAföG (Ausbildungsförderung)

Allgemeine Informationen

Schülerinnen und Schüler an Oberschulen, Gymnasien, beruflichen Gymnasien (ab Klasse 10) und Fachoberschulen (ab Klasse 10) können ebenso unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung erhalten wie Schülerinnen und Schüler an Abendoberschulen, Abendgymnasien, Kollegs sowie Fachschulen.

Die entsprechenden Voraussetzungen, die Bedarfssätze, wichtige Hinweise zum Ausfüllen der formulare sowie Informationen zur Wahrung von Fristen erfahren Sie in einem telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch mit unseren kompetenten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern.

Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auch unter www.das-neue-bafoeg.de (Bundesministeruim für Bildung und Forschung) im Internet beziehungsweise werden diese auch auf Nachfrage zugesandt.

Zuständigkeiten

Referat Wohngeld und BAföG

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Erreichbarkeit Ansprechpartner BAföG

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:
bafoeg[at]landkreis-mittelsachsen.de

A, B, E, P, S, T, Z

Frau Loth
Telefon: 03731 799-6424

C, I, J, L, N, O, R, U, V

Frau Groh
Telefon: 03731 799-6539

D, F, G, H, K, M, Q, W, X, Y

Herr Scholz
Telefon: 03731 799-6593

Voraussetzungen

  • Die von Ihnen gewählte Ausbildung ist förderungsfähig.
  • Sie verfügen nicht über die finanziellen Mittel, um Ihren Bedarf zu decken.
  • Für Schüler ab der 10. Klasse: Sie müssen für den Besuch des Gymnasiums, beruflichen Gymnasiums oder der Oberschule auswärtig untergebracht werden, weil der Schulweg zu weit ist, Sie bereits einen eigenen Haushalt führen und eigene Kinder betreuen oder verheiratet sind oder waren.

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich im Vorfeld, ob eine Ausbildungsförderung in Frage kommt. Nähere Auskunft erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
  • Die Antragsformulare erhalten Sie auch direkt bei der zuständigen Stelle.
  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen (Hinweise dazu im Antrag).
  • Reichen Sie den Antrag und alle Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die Antragsstelle prüft Ihren Antrag, unter Umständen werden sich noch Rückfragen ergeben.
  • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welcher Höhe Sie Ausbildungsförderung erhalten.

Tipp: Ausführliche Informationen zur Antragstellung bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung im BAföG-Internetportal.

 
Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung 

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind in den Hinweisen im Antrag aufgeführt – siehe
Alle Antragsformulare (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Fristen

Die Ausbildungsförderung wird jeweils für ein Schuljahr gewährt (Bewilligungszeitraum).

Kosten

keine

Sonstiges

Wenn Sie bestimmte staatliche Sozialleistungen beziehen, wie BAföG, können Sie sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.