Allgemeine Informationen
Schülerinnen und Schüler an Oberschulen, Gymnasien, beruflichen Gymnasien (ab Klasse 10) und Fachoberschulen (ab Klasse 10) können ebenso unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung erhalten wie Schülerinnen und Schüler an Abendoberschulen, Abendgymnasien, Kollegs sowie Fachschulen.
Die entsprechenden Voraussetzungen, die Bedarfssätze, wichtige Hinweise zum Ausfüllen der formulare sowie Informationen zur Wahrung von Fristen erfahren Sie in einem telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch mit unseren kompetenten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern.
Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auch unter www.das-neue-bafoeg.de (Bundesministeruim für Bildung und Forschung) im Internet beziehungsweise werden diese auch auf Nachfrage zugesandt.