BAföG (Ausbildungsförderung)

BAföG (Ausbildungsförderung)

Allgemeine Informationen

Schülerinnen und Schüler an Oberschulen, Gymnasien, beruflichen Gymnasien (ab Klasse 10) und Fachoberschulen (ab Klasse 10) können ebenso unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung erhalten wie Schülerinnen und Schüler an Abendoberschulen, Abendgymnasien, Kollegs sowie Fachschulen und Berufsfachschulen.

Die entsprechenden Voraussetzungen, die Bedarfssätze, wichtige Hinweise zum Ausfüllen der formulare sowie Informationen zur Wahrung von Fristen erfahren Sie in einem telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch mit unseren kompetenten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern.

Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie im Internet unter 

Zuständigkeiten

Referat Wohngeld und BAföG

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida

Postadresse:
Referat Wohngeld/BAföG
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6000
Fax: 03731 799-6524
kontakt.soziales[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Erreichbarkeit Ansprechpartner BAföG

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:
kontakt.soziales[at]landkreis-mittelsachsen.de

A, B, E, P, S, T, Z

Frau Loth

C, I, J, L, N, O, R, U, V

Frau Groh

D, F, G, H, K, M, Q, W, X, Y

Herr Scholz

Voraussetzungen

  • Die von Ihnen gewählte Ausbildung ist förderungsfähig.
  • Sie verfügen nicht über die finanziellen Mittel, um Ihren Bedarf zu decken.
  • Für Schüler ab der 10. Klasse: Sie müssen für den Besuch des Gymnasiums, beruflichen Gymnasiums oder der Oberschule auswärtig untergebracht werden, weil der Schulweg zu weit ist, Sie bereits einen eigenen Haushalt führen und eigene Kinder betreuen oder verheiratet sind oder waren.

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich im Vorfeld, ob eine Ausbildungsförderung in Frage kommt. Nähere Auskunft erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen (Hinweise dazu im Antrag).
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen

Wir empfehlen eine frühzeitige Einreichung der Unterlagen. Das Formblatt 02 der Ausbildungsstätte kann nachgereicht werden. (Bei Erstanträgen sind nur nach Ausbildungsbeginn (ab dem 1. Schultag) ausgestellte Formblätter 02 gültig. Bei Wiederholungsanträgen (2./3. Ausbildungsjahr) kann das von der Schule ausgefüllte Formblatt 02 bereits bis zu zwei Monate vor Schuljahresbeginn eingereicht werden.)

  • Die Antragsstelle prüft Ihren Antrag, unter Umständen werden sich noch Rückfragen ergeben.
  • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welcher Höhe Sie Ausbildungsförderung erhalten.

Tipp: Ausführliche Informationen zur Antragstellung bietet das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt im BAföG-Internetportal.

 
Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung 

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind in den Hinweisen im Antrag aufgeführt – siehe
Alle Antragsformulare (Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt)

Fristen

Die Ausbildungsförderung wird jeweils für ein Schuljahr gewährt (Bewilligungszeitraum).

Kosten

keine

Sonstiges

Wenn Sie bestimmte staatliche Sozialleistungen beziehen, wie BAföG, können Sie sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Den entsprechenden Antrag können Sie im Internetauftritt des

stellen. Dem Bewilligungsbescheid über die Ausbildungsförderung ist eine Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice beigefügt.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.