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Schülerinnen und Schüler an Oberschulen, Gymnasien, beruflichen Gymnasien (ab Klasse 10) und Fachoberschulen (ab Klasse 10) können ebenso unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung erhalten wie Schülerinnen und Schüler an Abendoberschulen, Abendgymnasien, Kollegs sowie Fachschulen und Berufsfachschulen.
Die entsprechenden Voraussetzungen, die Bedarfssätze, wichtige Hinweise zum Ausfüllen der formulare sowie Informationen zur Wahrung von Fristen erfahren Sie in einem telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch mit unseren kompetenten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern.
Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie im Internet unter
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida
Postadresse:
Referat Wohngeld/BAföG
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-6000
Fax: 03731 799-6524
kontakt.soziales[at]landkreis-mittelsachsen.de
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:
kontakt.soziales[at]landkreis-mittelsachsen.de
Frau Loth
Frau Groh
Herr Scholz
Wir empfehlen eine frühzeitige Einreichung der Unterlagen. Das Formblatt 02 der Ausbildungsstätte kann nachgereicht werden. (Bei Erstanträgen sind nur nach Ausbildungsbeginn (ab dem 1. Schultag) ausgestellte Formblätter 02 gültig. Bei Wiederholungsanträgen (2./3. Ausbildungsjahr) kann das von der Schule ausgefüllte Formblatt 02 bereits bis zu zwei Monate vor Schuljahresbeginn eingereicht werden.)
Tipp: Ausführliche Informationen zur Antragstellung bietet das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt im BAföG-Internetportal.
Die erforderlichen Unterlagen sind in den Hinweisen im Antrag aufgeführt – siehe
Alle Antragsformulare (Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt)
Die Ausbildungsförderung wird jeweils für ein Schuljahr gewährt (Bewilligungszeitraum).
keine
Wenn Sie bestimmte staatliche Sozialleistungen beziehen, wie BAföG, können Sie sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Den entsprechenden Antrag können Sie im Internetauftritt des
stellen. Dem Bewilligungsbescheid über die Ausbildungsförderung ist eine Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice beigefügt.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.