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Schülerinnen und Schüler an Oberschulen, Gymnasien, beruflichen Gymnasien (ab Klasse 10) und Fachoberschulen (ab Klasse 10) können ebenso unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung erhalten wie Schülerinnen und Schüler an Abendoberschulen, Abendgymnasien, Kollegs sowie Fachschulen.
Die entsprechenden Voraussetzungen, die Bedarfssätze, wichtige Hinweise zum Ausfüllen der formulare sowie Informationen zur Wahrung von Fristen erfahren Sie in einem telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch mit unseren kompetenten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern.
Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auch unter www.das-neue-bafoeg.de (Bundesministeruim für Bildung und Forschung) im Internet beziehungsweise werden diese auch auf Nachfrage zugesandt.
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:
bafoeg[at]landkreis-mittelsachsen.de
Frau Loth
Telefon: 03731 799-6424
Frau Groh
Telefon: 03731 799-6539
Herr Scholz
Telefon: 03731 799-6593
Tipp: Ausführliche Informationen zur Antragstellung bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung im BAföG-Internetportal.
Die erforderlichen Unterlagen sind in den Hinweisen im Antrag aufgeführt – siehe
Alle Antragsformulare (Bundesministerium für Bildung und Forschung)
Die Ausbildungsförderung wird jeweils für ein Schuljahr gewährt (Bewilligungszeitraum).
keine
Wenn Sie bestimmte staatliche Sozialleistungen beziehen, wie BAföG, können Sie sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.