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Zu den Aufgaben des Referates Wohngeld und BAföG zählen im Wesentlichen das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und die Bearbeitung von Wohngeldanträgen (Miet-, Lastenzuschüsse, Anträge von Heimbewohnern).
Die Abgabe und Ausgabe von Wohngeldanträgen ist auch in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen des Landkreises möglich.
Aufgrund der gesunkenen Inanspruchnahme wurde der Sprechtag der Wohngeldbehörde in der Servicestelle Freiberg eingestellt. Bei Bedarf können auch weiterhin Termine für eine Beratung vor Ort unter Telefon 03731 799-6445 zu den üblichen Sprechzeiten des Landratsamtes vereinbart werden.
Die Wohngeldbehörde ist unter E-Mail wohngeld@landkreis-mittelsachsen.de oder wohngeld-fax@landkreis-mittelsachsen.de sowie unter Telefon 03731 799-6445 oder
Fax 03731 799-6524 erreichbar.
Telefonisch ist die Wohngeldbehörde dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Sprechzeiten erreichen Sie uns unter 03731 799-0.
Bitte nutzen Sie für Rückfragen zur Antragsbearbeitung die E-Mail-Adresse bafoeg@landkreis-mittelsachsen.de, die Fax-Nummer 03731 799-6768 oder die Rufnummern unserer kompetenten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens.
Frau Loth
Telefon: 03731 799-6424
Herr Scholz
Telefon: 03731 799-6593
Frau Groh
Telefon: 03731 799-6539