Allgemeine Informationen
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Wohngeld dient der wirtschaftlichen Absicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Als solches ist es ein von Bund und Land gemeinsam getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum. Mit dem Wohngeld soll all jenen Mitbürgern geholfen werden, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen.
Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder zur Belastung (für Eigentum) für den selbstgenutzten Wohnraum geleistet. Wohngeldberechtigt sind natürliche Personen, die den Wohnraum gemietet haben und selbst nutzen oder Eigentum an selbst genutzten Wohnraum haben.
Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gewährt:
- Mietzuschuss:
- Mieter
- Untermieter
- Nutzungsberechtigter von Wohnraum
- Bewohner einer Wohnung im selbstgenutzten Mehrfamilienhaus
- Lastenzuschuss:
- Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Antrag Online stellen
Ab sofort können Berechtigte im Landkreis Mittelsachsen ihren Antrag auf Wohngeld direkt online über das Serviceportal Wohngeld beantragen – Amt24 (sachsen.de) stellen. Auch erforderliche Unterlagen wie der Mietvertrag sowie Nachweise über Einkommen und Mietzahlungen können online eingereicht werden. Anträge auf Lastenzuschuss sind derzeit online noch nicht möglich.
Für das neue Verfahren brauchen Antragsteller ein Amt24-Servicekonto. Dieses ist unter Servicekonto Login (sachsen.de) in wenigen Minuten selbst eingerichtet und lässt sich künftig auch für andere Online-Verfahren nutzen. Ein Video erklärt, wie das Servicekonto eingerichtet wird. Ein FAQ-Katalog gibt Antworten auf noch offene Fragen.
WEITERE INFORMATIONEN:
- Wohngeld – Bauen und Wohnen in Sachsen (www.sachsen.de)
- Mehr Wohngeld für mehr Menschen (www.bundesregierung.de)
Bildungspaket:
Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 erhalten Personen für die Kinder, die bei der Wohngeldbewilligung als Haushaltsmitglieder berücksichtigt worden sind und für die sie gleichzeitig Kindergeld beziehen, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz.