Allgemeine Informationen
Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug ermöglichen, gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit wahrzunehmen. Alle Kinder sollen in ihrer Freizeit Sport treiben und musizieren können, geeignete Hilfe beim Lernen und den nötigen Schulbedarf bekommen, Schulessen erhalten und an Schulausflügen teilnehmen können. Wenn Ihre Familie kein oder ein nur sehr geringes Einkommen hat, sollten Sie einen Antrag auf Leistungen aus dem „Bildungspaket" stellen. Ihre Kinder können auch über die schulischen Angebote hinaus eine gezielte Unterstützung durch Lernförderung erhalten.
Grundvoraussetzung für den Bezug von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist, dass für die Kinder und Jugendlichen Wohngeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag gewährt wird. Die Leistungen werden bis zum 25. Lebensjahr gewährt. Die Leistungsgewährung für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erfolgt bis zum 18. Lebensjahr.
Beim Bezug von SGB II-Leistungen (Bürgergeld) wenden Sie sich bitte an das
- Jobcenter Mittelsachsen
Bitte verwenden Sie die dort hinterlegten Formulare.
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Übernahme der Aufwendungen für:
- eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Klassenfahrten der Schule/der Kindertageseinrichtung
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Zuschuss für Lernmaterialien (zum Beispiel zum Kauf des Schulranzens, des Sportzeugs oder Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterials) insgesamt EUR 150 jährlich:
- Februar 2024: 65 Euro
- August 2024: 130 Euro
Der Zuschuss erhöht sich jährlich mit dem gleichen Prozentsatz wie der Regelbedarf.
HINWEIS: Für diese Leistung müssen Sie dann einen Antrag stellen, wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Schülerbeförderungskosten
Übernahme von Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet, wenn die Kosten weder bereits von anderer Seite übernommen noch aus dem Regelbedarf bezahlt werden können.
Lernförderung
Übernahme der tatsächlichen Kosten für eine notwendige außerschulische Lernförderung, wenn der Bedarf hierfür von der Schule bestätigt wird und es keine vergleichbaren schulischen Angebote gibt (grundsätzlich ab dem Notendurchschnit 4,0).
Mittagsverpflegung
Übernahme der Aufwendungen zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule, im Hort und in der Kindertagesstätte:
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Pauschale für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikschulen und weiteren Freizeitbereichen in Höhe von 15 Euro pro Monat.
- Flyer zum Bildungs- und Teilhabepaket (Landratsamt Mittelsachsen)
- Bildungspaket (Bundesmministerium für Arbeit und Soziales)
- Armut und wirtschaftliche Not (Amt24-Informationen)
WEITERFÜHRENDE INFORMATION
- Für Empfänger von Bürgergeld: Leistungen für Bildung und Teilhabe (Jobcenter Mittelsachsen)