Allgemeine Informationen
Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug ermöglichen, gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit wahrzunehmen. Alle Kinder sollen in ihrer Freizeit Sport treiben und musizieren können, geeignete Hilfe beim Lernen und den nötigen Schulbedarf bekommen, Schulessen erhalten und an Schulausflügen teilnehmen können. Wenn Ihre Familie kein oder ein nur sehr geringes Einkommen hat, sollten Sie einen Antrag auf Leistungen aus dem „Bildungspaket" stellen. Ihre Kinder können, insbesondere bei Versetzungsgefährdung, auch über die schulischen Angebote hinaus eine gezielte Unterstützung durch Lernförderung erhalten.
Grundvoraussetzung für den Bezug von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist, dass für die Kinder und Jugendlichen Wohngeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag gewährt wird.
Beim Bezug von SGB II-Leistungen wenden Sie sich bitte an das
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Übernahme der Aufwendungen für:
- eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Klassenfahrten der Schule/der Kindertageseinrichtung
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Zuschuss für Lernmaterialien (zum Beispiel zum Kauf des Schulranzens, des Sportzeugs oder Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterials) insgesamt EUR 150 jährlich:
- zu Beginn des Schuljahres 100 Euro
- im Februar darauf 50 Euro
HINWEIS: Für diese Leistung müssen Sie dann einen Antrag stellen, wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Schülerbeförderungskosten
Übernahme von Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet, wenn die Kosten weder bereits von anderer Seite übernommen noch aus dem Regelbedarf bezahlt werden können.
Lernförderung
Nachhilfe für bedürftige Schülerinnen und Schüler bei Versetzungsgefährdung
Mittagsverpflegung
Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule, im Hort und in der Kindertagesstätte:
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Zuschuss für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikschulen und weiteren Freizeitbereichen:
- bis zu 15 Euro pro Monat
MEHR ZUM THEMA:
- Flyer zum Bildungs- und Teilhabepaket (Landratsamt Mittelsachsen)
- Das Bildungspaket – Mitmachen möglich machen (Bundesmministerium für Arbeit un Soziales)
WEITERFÜHRENDE INFORMATION
- Für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld: Leistungen für Bildung und Teilhabe (Jobcenter Mittelsachsen)