
Geschäftsführerin: Martina Neubert
Im Landkreis Mittelsachsen nimmt das Jobcenter Mittelsachsen die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende wahr.
Wir sind weiter für Sie da
Aktuell sind Vorsprachen nur mit schriftlicher Einladung vom Jobcenter möglich.
Für die Abgabe von Anträgen und Unterlagen nutzen Sie bitte den Onlineservice unter www.jobcenter.digital oder Sie senden Ihre Anliegen oder nachzureichende Unterlagen per E-Mail an Jobcenter-Mittelsachsen@jobcenter-ge.de.
Für Ihre Anliegen sind wir telefonisch unter folgenden Rufnummern von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar:
- Servicerufnummer: 03727 9966-900
- Zusätzliche Hotline: 03727 9966-225
- Service-Hotline für Selbständige: 0800 4555521
Antragstellungen sind telefonisch beziehungsweise auf dem Postweg möglich. Der Hausbriefkasten kann auch genutzt werden.
Geschäftsstellen und Kontakt
Standort | Besucheranschrift |
| Telefon |
---|---|---|---|
04720 Döbeln | Burgstraße 34 |
| 03727 9966-900 |
09599 Freiberg | Chemnitzer Straße 8 |
| 03727 9966-900 |
09661 Hainichen | Gabelsberger Straße 14 |
| 03727 9966-900 |
09648 Mittweida | Am Landratsamt 3/Haus F |
| 03727 9966-900 |
Leistungen nach SGB II
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – Arbeitslosengeld II) können erwerbsfähige leistungsberechtigte (hilfebedürftige) Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft (zum Beispiel Familie) mindestens eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person lebt.
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhalts gewährleisten sollen. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende erbringt neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, zum Beispiel Informationen, Beratung, Vermittlung, berufliche Qualifizierung.
Regelbedarf nach dem SGB II
Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in definiertem Umfang Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.
Regelleistungen ab 1. Januar 2021:
Personenkreis | |
Alleinstehend/Alleinerziehend | 446,00 Euro |
Paare/Bedarfsgemeinschaften/volljährige Partner | 401,00 Euro |
Erwachsene im Haushalt anderer | 357,00 Euro |
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre | 373,00 Euro |
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre | 309,00 Euro |
Kinder von 0 bis unter 6 Jahre | 283,00 Euro |
Junge Erwachsene, die 25 Jahre und älter sind, müssen einen eigenen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, unabhängig davon, ob sie in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern wohnen. Personen, die in einem eigenen Haushalt leben, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft, wenn sie 15 Jahre alt sind.
Leistungen für Mehrbedarfe
beim Lebensunterhalt können beispielsweise werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Menschen mit Behinderungen oder Personen erhalten, die Sonderbedarfe aufgrund einer kostenaufwändigen Ernährung bei bestimmten Krankheitsbildern geltend machen.
Kosten der Unterkunft
Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Für das Jobcenter Mittelsachsen ist zur Beurteilung der Angemessenheit die Richtlinie für die Gewährung von Leistungen der Unterkunft und Heizung im Landkreis Mittelsachsen in der jeweils gültigen Fassung maßgebend.
Einmalige Leistungen
Über den Regelbedarf hinaus können bei Bedarf folgende Leistungen als Darlehen oder in Form von Geld- oder Sachleistungen gewährt werden:
- Erstausstattungen für Wohnungen
- Erstausstattungen für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt
- Anschaffung oder Reparaturen von orthopädischen Schuhen, von therapeutischen Geräten oder Ausrüstungen oder Übernahme der Kosten bei Mieten von therapeutischen Geräten oder Ausrüstungen
Weitere Informationen können im Merkblatt Arbeitslosengeld II/Sozialgeld der Bundesagentur für Arbeit nachgelesen werden.
Bildung und Teilhabe
Zusätzlich zum Regelbedarf können Leistungsberechtigte des Jobcenters Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres im Jobcenter Mittelsachsen beantragen.
Leistungsarten Bildung und Teilhabe
- Antrag Lernförderung (PDF)
- Nachweis Klassenfahrt (PDF)
- Bestätigung der Schule nach (Klassen-)Fahrt (PDF)
- Nachweis Ausflug (PDF)
- Nachweis Mittagessen (PDF)
- Abrechnung Mittagessen (PDF)
- Nachweis Schülerbeförderung (PDF)
- Nachweis Teilhabeleistung (PDF)
Was ist zu beachten?
Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe (außer Lernförderung) ist für jedes Kind ein entsprechender Nachweis erforderlich. Für die Leistung Lernförderung ist weiterhin ein gesonderter Antrag notwendig.
Für Empfänger von Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld:
- Bildungspaket, Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
Verfahrensbeschreibung/Landratsamt Mittelsachsen