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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
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Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende) können erwerbsfähige leistungsberechtigte (hilfebedürftige) Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können ebenfalls Bürgergeld erhalten, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft (zum Beispiel Familie) mindestens eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person lebt und kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung bei Erwerbsminderung) besteht.
Das Bürgergeld ist eine Leistung, die eine Grundsicherung des Lebensunterhalts gewährleisten soll. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende erbringt neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, zum Beispiel Informationen, Beratung, Vermittlung, berufliche Qualifizierung.
Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in definiertem Umfang Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.
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Leistungen nach SGB II (Jobcenter Mittelsachsen)
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