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Sozialhilfe ist eine staatliche, bedarfsorientierte Sozialleistung, deren Aufgabe es ist, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde der Menschen entspricht. Ziel der Sozialhilfe ist dabei, die Selbsthilfekräfte zu stärken und die Leistungsberechtigten so weit wie möglich zu befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Der Anspruch auf die verschiedenen Leistungen der Sozialhilfe besteht unabhängig davon, ob die Notlage selbst verschuldet ist oder nicht. Ihre Gewährung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Zum 1. April 2025 führt die Abteilung Soziales das Dokumentenmanagementsystem sukzessive ein. Dies bedeutet, es werden künftig nur noch digitale Akten geführt. Reichen Sie daher ab sofort alle Unterlagen nur noch in Kopie und nicht im Original ein. Originale übersenden Sie nur nach konkreter Aufforderung der Fachreferate. Von Ihnen eingereichte Unterlagen werden nach der Digitalisierung vernichtet und nicht an Sie zurückgesendet.