Hilfe zur Gesundheit
Zuständigkeiten
Referat Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-6446
Fax: 03731 799-76687
grundsicherung.hlu[at]landkreis-mittelsachsen.de
Verfahrensablauf
Antragstellung Um Leistungen der Hilfe zur Gesundheit erhalten zu können, müssen Sie als Betroffene/r oder dessen gesetzlicher Vertreter einen schriftlichen Antrag stellen und die Umstände diese Hilfebedürftigkeit ausführlich darlegen.- Die Antragsformulare werden Ihnen vom Sozialamt ausgehändigt bzw. zugesandt.
- Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang der Antrag bewilligt ist.
Kosten
Alle Anträge sind für Sie kostenfreiRechtsgrundlage
- §§ 47 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe
Wichtig
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.