Allgemeine Informationen
Schülerinnen und Schüler können aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme am Sportunterricht freigestellt werden.
Über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen der Sportlehrer, Die Befreiung kann jedoch ab der Dauer von einer Woche von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.
Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der amtsärztlichen (jugendärztlichen) Bestätigung.