Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht beantragen

Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht beantragen

Allgemeine Informationen

Schülerinnen und Schüler können aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme am Sportunterricht freigestellt werden. 

Über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen der Sportlehrer, Die Befreiung kann jedoch ab der Dauer von einer Woche von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.

Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der amtsärztlichen (jugendärztlichen) Bestätigung.

Zuständigkeiten

Referat Kinder- und Jugendärztlicher Dienst/Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6437
Fax: 03731 799-6823
gesundheit[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

Es muss eine durch einen Fach- oder Hausarzt festgestellte gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegen, die länger als vier Wochen andauert.

Verfahrensablauf

Für die Ausstellung einer Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht muss ein (fach-)ärztlicher Befund mit einer Empfehlung zur Sportbefreiung vorliegen, der die Diagnose, die Art der Sportbefreiung (Vollbefreiung oder Teilbefreiung mit Hinweisen zu erforderlichen Einschränkungen) sowie die Dauer der Sportbefreiung enthält.

Der Befund ist dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Landratsamtes zu übermitteln.

Durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst wird Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht ausgestellt und an die Eltern verschickt.

Die Eltern legen die Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht der Schule vor.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Befund des Hausarztes oder eines Facharztes

Fristen

Die Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht wird bei Vorliegen aller erforderlichen Angaben sowie des (Fach-)Arztbefundes in einem Zeitraum von vier Wochen ausgestellt.

Kosten

kostenpflichtig ab 18 Jahre

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.