Betreuung - Beratung und Information

Betreuung - Beratung und Information

Allgemeine Informationen

Die Behörde informiert und berät über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen (auch Vorträge sind möglich), insbesondere über eine Vorsorgevollmacht und über andere Hilfen, bei denen kein Betreuer bestellt wird (§ 5 Abs. 1 BtOG).

Die Betreuungsbehörde arbeitet außerdem mit Gerichten, anderen Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen und Berufsbetreuern zusammen.

WEITERFÜHRENDE iNFORMATIONEN.

Zuständigkeiten

Referat Betreuungsbehörde und Erwachsenensozialdienst

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus F, Zimmer 229
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6412
Fax: 03731 799-76592
betreuungsbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Verfahrensablauf

Setzen Sie sich diesbezüglich mit einem der Sachbearbeiter der Betreuungsbehörde in Verbindung.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

Für die Information und Beratung durch die Betreuungsbehörde entstehen für Sie keine Kosten.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.