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Die Behörde informiert und berät über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen (auch Vorträge sind möglich), insbesondere über eine Vorsorgevollmacht und über andere Hilfen, bei denen kein Betreuer bestellt wird (§ 5 Abs. 1 BtOG).
Die Betreuungsbehörde arbeitet außerdem mit Gerichten, anderen Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen und Berufsbetreuern zusammen.
WEITERFÜHRENDE iNFORMATIONEN.
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Telefon: 03731 799-6412
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betreuungsbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de
Setzen Sie sich diesbezüglich mit einem der Sachbearbeiter der Betreuungsbehörde in Verbindung.
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Für die Information und Beratung durch die Betreuungsbehörde entstehen für Sie keine Kosten.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.