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Das Referat Betreuungsbehörde unterstützt die Betreuungsgerichte, informiert und berät über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, über Vorsorgevollmachten und über andere Hilfen, bei denen kein Betreuer bestellt wird. Die Behörde berät und unterstützt Betreuer und Bevollmächtigte auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung von deren Aufgaben. Die Urkundsperson der Betreuungsbehörde ist ermächtigt, Unterschriften auf Vollmachten mit Vorsorgecharakter/Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen. Die Betreuungsbehörde ist für das formale Registrierungsverfahren als Stammbehörde für berufliche Betreuer zuständig.
Der Erwachsenensozialdienst (ESD) gewährt Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. §§ 67 ff. SGB XII. Die Mitarbeiter beraten bei Alltagsproblemen, bei finanziellen und sozialen Schwierigkeiten, bei drohenden/bestehenden Wohnungsverlust sowie bei gesundheitlichen und altersbedingten Einschränkungen. Die Beratung erfolgt kostenfrei, vertraulich per Telefon, im Landratsamt oder bei Bedarf auch zuhause. Sofern dies erforderlich ist, können die Betroffenen zu spezifischen Fachangeboten, Beratungsdiensten und Behördenterminen begleitet oder vermittelt werden. Bei Erfüllung der Kriterien erfolgt mit Zustimmung des Betroffenen die Durchführung einer erweiterten Unterstützung gem. § 8 Abs. 2 BtOG sowie § 11 Abs 3, 4 BtOG.
Telefon 03731 799-6412
Fax: 03731 799-76592
E-Mail betreuungsbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de
Telefon: 03731 799-6594
Fax: 03731 799-76591
E-Mail erwachsenensozialdienst[at]landkreis-mittelsachsen.de