Betreuungsbehörde sucht interessierte berufliche oder ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

08.02.2024

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung – Begriffe, die vielen geläufig sind und in der zunehmenden Zahl von hilfebedürftigen Menschen an Bedeutung gewinnen. Im Ehrenamt und als beruflicher Betreuer können Interessierte einen bedeutenden Beitrag leisten, indem sie sich für andere Menschen einsetzen und eine verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen. 

  beruflicher Betreuer ehrenamtlicher Betreuer
  Aufgaben In einem festgelegten Aufgabenkreis handeln Interessierte im besten Interesse der betroffenen Person und berücksichtigen dabei die individuellen Wünsche. Sie übernehmen somit Verantwortung für Menschen, die nur eingeschränkt am Rechtsverkehr teilnehmen können und ermöglichen ihnen den Zugang zu den Hilfen, die ihnen zustehen. Die Aufgaben umfassen, unter anderem Fragen der Gesundheitssorge, Vermögensregelung, Wohnungs- und Behördenangelegenheiten. Die zu erledigenden Aufgaben sind vielfältig und hängen vom individuellen Einzelfall ab. Dazu gehören die Regelung schriftlicher Angelegenheiten, die Wahrnehmung von Behördenangelegenheiten, Entscheidungen im Bereich der Gesundheitssorge, Klärung von Wohnungs- und/oder Heimangelegenheiten sowie die Wahrnehmung vermögensrechtlicher und finanzieller Angelegenheiten. Regelmäßiger persönlicher Kontakt ist dabei entscheidend, um den Wünschen und Vorstellungen des betreuten Menschen gerecht zu werden.
Voraussetzungen Rechtliche Betreuer werden gerichtlich bestellt, nachdem sie im Registrierungsverfahren der Betreuungsbehörde ihre persönliche Eignung sowie die erforderliche Sachkunde nachgewiesen haben. Für Personen, die ein Studium der Sozialen Arbeit oder der Sozialpädagogik abgeschlossen haben, oder die mit einem Jurastudium die Befähigung zum Richteramt erworben haben, gilt die erforderliche Sachkunde als nachgewiesen. Familienangehörige oder Personen aus dem Umfeld des Betroffenen werden vom Betreuungsgericht vorrangig zum Betreuer bestellt. Bei fehlenden Angehörigen oder festgelegten Personen erfolgt die Bestellung eines ehrenamtlichen Betreuers durch das Gericht. Die Eignung des ausgewählten Betreuers wird vom Betreuungsgericht geprüft und entschieden. Grundsätzlich kann jeder geschäftsfähige Bürger diese Aufgabe übernehmen.
Hinweise Als rechtlicher Betreuer werden Interessierte selbstständig tätig und können ihren Arbeitsalltag in diesem facettenreichen Beruf mit viel Eigenverantwortung und sozialem Engagement ausgestalten. Für das Engagement erhalten ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung. Zudem sind sie in ihrer Tätigkeit haftpflicht- und unfallversichert.

 

Die Betreuungsbehörde im Landratsamt hat unter www.landkreis-mittelsachsen.de alle wichtigen Informationen ausführlich zusammengestellt. Die Mitarbeiterinnen beraten auch alle Interessierten persönlich per E-Mail unter betreuungsbehoerde@landkreis-mittelsachsen.de oder per Telefon unter 03731 799-6412.