Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer

Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer

Allgemeine Informationen

Berufsbetreuer üben das Amt des rechtlichen Betreuers gewerbsmäßig aus und haben die Aufgabe, im Rahmen des gerichtlich festgelegten Aufgabenkreises zum Wohle und unter Berücksichtigung der Wünsche für die betroffene Person zu handeln.

Als Berufsbetreuer können nur die Betreuer von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden, die bei der zuständigen Stammbehörde als beruflicher Betreuer registriert sind (§ 19 Abs. 2 BtOG). Hierfür ist ein Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde erforderlich.

Zuständigkeiten

Referat Betreuungsbehörde und Erwachsenensozialdienst

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A, Zimmer 306
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6412
Fax: 03731 799-76592
betreuungsbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Ansprechpartnerin

Frau Janeček
Telefon: 03731 799-6594
rebecka.janecek[at]landkreis-mittelsachsen.de

Verfahrensablauf

Ab dem 1. Januar 2023 ist es notwendig einen Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuer zu stellen. Auf Wunsch kann mit der Stammbehörde im Vorfeld eines Registrierungsantrages ein Beratungsgespräch zu den Voraussetzungen der Registrierung und zum Ablauf des Registrierungsverfahrens geführt werden. Nach Antragseingang prüft die Stammbehörde die örtliche Zuständigkeit, die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie ob die erforderliche Sachkunde vollständig nachgewiesen wurde. Zur Feststellung der persönlichen Eignung wird von der Betreuungsbehörde ein persönliches Gespräch mit dem Antragsteller vereinbart und geführt.

Wenn die sonstigen Voraussetzungen der persönlichen Eignung, Zuverlässigkeit und Sachkunde vorliegen, hat der Antragsteller auf Anforderung der Stammbehörde abschließend den Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen (§ 24 Abs. 3 Satz 5 BtOG). Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird über den Antrag in der Regel innerhalb einer Frist von drei Monaten durch Verwaltungsakt entschieden.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den vorstehenden Links.

Kosten

Im Falle einer Registrierung wird gem. § 24 Abs. 5 BtOG eine Gebühr in Höhe von 200 Euro erhoben. Davon ausgenommen ist die Registrierung bei Änderung des Büro- oder Wohnsitzes.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

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