Allgemeine Informationen
Berufsbetreuer üben das Amt des rechtlichen Betreuers gewerbsmäßig aus und haben die Aufgabe, im Rahmen des gerichtlich festgelegten Aufgabenkreises zum Wohle und unter Berücksichtigung der Wünsche für die betroffene Person zu handeln.
Als Berufsbetreuer können nur die Betreuer von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden, die bei der zuständigen Stammbehörde als beruflicher Betreuer registriert sind (§ 19 Abs. 2 BtOG). Hierfür ist ein Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde erforderlich.