Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Allgemeine Informationen

Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vollmacht erhöhen. Ihre Vorsorgevollmacht und Ihre Betreuungsverfügung können Sie durch die örtlich zuständige Betreuungsstelle (Betreuungsbehörde) oder einen Notar/eine Notarin öffentlich beglaubigen lassen. Die öffentliche Beglaubigung kann jedoch eine notarielle Beurkundung nicht in allen Fällen ersetzen. Eine notarielle Beurkundung ist dann erforderlich, wenn die Vollmacht auch unwiderruflich zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder Wohnungen berechtigen soll. Wenn die Vorsorgevollmacht auch zur Aufnahme von Verbraucherdarlehen berechtigen soll, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Beurkundung.

Zuständigkeiten

Referat Betreuungsbehörde und Erwachsenensozialdienst

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A, Zimmer 306
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6412
Fax: 03731 799-76592
betreuungsbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

Suchen Sie die Betreuungsbehörde persönlich mit der Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf. Es erfolgt eine allgemeine Beratung zur Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung durch den Bediensteten („Urkundsperson“). Eine inhaltliche und juristische Prüfung des vorgelegten Textes in der Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung erfolgt jedoch nicht.

Im Beisein der Urkundsperson setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf die zu unterzeichnenden Dokumente.

Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung im Original
  • Personalausweis oder Reisepass

HINWEIS:

Uber den nachfolgenden Link finden Sie Beispiele für geeignete Vordruckmuster für eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung:

Kosten

10 Euro je Beglaubigung

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

Diese Website nutzt Cookies, um das beste Nutzererlebnis zu gewährleisten, um die Nutzung der Website zu analysieren und Datenschutzeinstellungen zu speichern. In unseren Datenschutzrichtlinien können Sie Ihre Auswahl jederzeit ändern.

Cookies und verwendete Technologien, die auf dieser Seite verwendet werden

Bitte wählen Sie JA oder NEIN für die betreffenden Kategorien.

Bitte wählen Sie, ob diese Website Cookies oder verwandte Technologien wie Web Beacons, Pixel Tags und Flash-Objekte ("Cookies") wie unten beschrieben verwenden darf. Sie können mehr darüber erfahren, wie diese Website Cookies und verwandte Technologien verwendet, indem Sie unsere untenstehende Datenschutzerklärung lesen.

Funktionale

Diese Cookies gewährleisten das korrekte Betreiben der Seite. Auch zustimmungsfreie Cookies oder First Party Cookies genannt.

Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.

Name Anbieter
Name: Nutzergesteuert
Anbieter: Landratsamt Mittelsachsen

Cookies, welche für die Grundfunktion unserer Seite benötigt und gesetzt werden.

Name: TYPO3 Backend
Anbieter: Landratsamt Mittelsachsen

Cookies, welche für die Nutzung des TYPO3 Backendzugangs benötigt und gesetzt werden.

Analytische Cookies

Diese Cookies sammeln anonyme Informationen über die Nutzungsweise einer Website, bspw. wie viele Besucher welche Seiten aufruft. Damit soll die Performance der Website und das Nutzererlebnis verbessert werden.

Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.

Name Anbieter
Name: Matomo Analytics
Anbieter: Landratsamt Mittelsachsen

Mit Matomo Analytics erfassen wir anonymisierte Nutzer-Daten die uns helfen, das Nutzererlebnis auf unserer Website zu verbessern. Hierfür analysieren wir Statistiken zur Nutzung, z.B. Seitenaufrufe und Klicks.
Unsere Datenschutzinformation