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Ziel dieser Hilfe ist die Förderung und Entwicklung der Aktivitäten der Kinder mit einer (drohenden) Behinderung im Hinblick auf eine selbstständige und selbstbestimmte Teilnahme und Mitgestaltung des gemeinsamen Lebens.
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Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.