Allgemeine Informationen
Bei gravierenden Ordnungswidrigkeiten und Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz wird ein Bußgeld erhoben. Verkehrsteilnehmer sollen so auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und dazu motiviert werden, die Verkehrsregeln in Zukunft zu achten.
Beispiele für bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeiten:
- gravierende Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit
- gefährliche Überholvorgänge
- Überfahren einer roter Ampel
- unzureichender Sicherheitsabstand
- Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss über 0,5 Promille oder nach Drogenkonsum
Zusätzlich zum Bußgeld kann die Bußgeldbehörde eine Punkteeintragung im Fahreignungsregister veranlassen oder die Fahrerlaubnis für ein bis drei Monate in Verwahrung nehmen.
Verwarnungsgeld
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, bei denen im Bußgeldkatalog ein Regelsatz zwischen fünf und EUR 55,00 bestimmt ist, wird ein entsprechendes Verwarnungsgeld erhoben.