Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
Hauptaufgabe der Bußgeldstelle ist die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten nach StVO im Rahmen von Verwarn- und Bußgeldverfahren. Neben der Weiterbearbeitung von nicht angenommenen Verwarngeldverfahren der Kommunen ist die Bußgeldstelle auch für die Verwahrung von Führerscheinen bei Fahrverboten und für die Bearbeitung von polizeilichen Überwachungen, Kontrollmaßnahmen und Verkehrsunfallverfahren zuständig. Weiterhin werden auch allgemeine Ordnungswidrigkeiten, die nicht mit Verstößen der Straßenverkehrsordnung im Zusammenhang stehen – nach oben geschildertem Muster – durchgeführt.