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17.07.2020
Alle noch nicht abgeschlossenen Verfahren, die nach den neuen Regelungen eingeleitet wurden, werden von Amts wegen geprüft und bezüglich Geldbuße und gegebenenfalls Fahrverbot neu bewertet.
Wenn Bußgeldbescheide (beziehungsweise Verwarnungsgelder) bereits in Rechtskraft erwachsen sind, ist eine Rücknahme dieser Bescheide (beziehungsweise eine Rückzahlung bereits entrichteter Verwarnungsgelder) rechtlich nicht möglich.