Anfragen zu Bußgeldverfahren

17.07.2020

Mit Schreiben vom 15. Juli 2020 informierte das Sächsische Staatsministerium des Innern über das Ergebnis der Bund-Länder-Besprechung am 13. Juli 2020. Darin wird darum gebeten, die Neuregelungen der Bußgeldkatalog-Verordnung insgesamt nicht mehr anzuwenden. Es gelten daher die Regelungen, die bis zum 27. April 2020 anzuwenden waren, weiter.

Alle noch nicht abgeschlossenen Verfahren, die nach den neuen Regelungen eingeleitet wurden, werden von Amts wegen geprüft und bezüglich Geldbuße und gegebenenfalls Fahrverbot neu bewertet.

Wenn Bußgeldbescheide (beziehungsweise Verwarnungsgelder) bereits in Rechtskraft erwachsen sind, ist eine Rücknahme dieser Bescheide (beziehungsweise eine Rückzahlung bereits entrichteter Verwarnungsgelder) rechtlich nicht möglich.