Verfahrensablauf
Prinzipiell können Sie das Verwarnungsgeld direkt am Ort des Geschehens in bar bezahlen. Ist der Betrag größer als 10,00 Euro, tragen Sie nicht ausreichend Bargeld bei sich oder wird Ihnen der Verwarnbescheid per Post zugeschickt, dann bezahlen Sie das Verwarnungsgeld
- persönlich bei der zuständigen Stelle oder
- per Überweisung
Wenn Sie die Verwarnung akzeptieren,
bezahlen Sie das Verwarnungsgeld innerhalb der angegebenen Frist. Der Vorgang ist damit abgeschlossen und hat keine weiteren Folgen. Bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten erfolgt auch keine Punkteeintragung in das Fahreignungsregister.
Wenn Sie die Verwarnung nicht akzeptieren,
müssen Sie dieser innerhalb einer Woche in geeigneter Weise Begründungen abgeben. Die zuständige Stelle prüft dann, ob das Verfahren eingestellt werden kann. Ist das nicht der Fall, wird ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet, das mit zusätzlichen Gebühren und Auslagen verbunden ist.
Wenn Sie innerhalb der Frist von einer Woche weder das Verwarngeld bezahlen noch gegensätzliche Begründungen vorlegen,
eröffnet die zuständige Stelle ein Bußgeldverfahren. Dies ist mit zusätzlichen Gebühren und Auslagen verbunden.