Allgemeine Informationen
Ein Verwarnungsgeld wird für geringfügige Ordnungswidrigkeiten erhoben. Sofern Sie den Betrag fristgemäß begleichen, zieht eine Verwarnung keine weiteren Folgen nach sich.
Als geringfügige Ordnungswidrigkeiten zählen:
- verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel:
- Beleuchtung nicht eingeschaltet, obwohl es die Sichtverhältnisse erfordert hätten
- falsches Überholen ohne dass dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden
- Verstoß gegen Gurt- oder Helmpflicht
- nichtverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel:
- Ruhestörungen
- Müll fallen lassen
- Hund unangeleint auf Spielplätzen laufen lassen
- Grillen auf nicht genehmigten Plätzen