Denkmalrecht, steuerliche Bescheinigung

Denkmalrecht, steuerliche Bescheinigung

Allgemeine Informationen

Als Denkmaleigentümer haben Sie die Möglichkeit, Ihre Aufwendungen nach verschiedenen steuerrechtlichen Modellen geltend zu machen. Vor Inanspruchnahme empfehlen wir, sich mit Ihrem jeweiligen Steuerberater abzustimmen.

Zuständigkeiten

Referat Bauaufsicht und Denkmalschutz

Besucheradresse:
Straße des Friedens 20
04720 Döbeln

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für eine Inanspruchnahme ist die Vorlage einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung oder Baugenehmigung.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.