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Als Denkmaleigentümer haben Sie die Möglichkeit, Ihre Aufwendungen nach verschiedenen steuerrechtlichen Modellen geltend zu machen. Vor Inanspruchnahme empfehlen wir, sich mit Ihrem jeweiligen Steuerberater abzustimmen.
Besucheradresse:
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bauaufsicht.denkmalschutz[at]landkreis-mittelsachsen.de
Grundvoraussetzung für eine Inanspruchnahme ist die Vorlage einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung oder Baugenehmigung.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.