Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren beantragen

Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren beantragen

Allgemeine Informationen

Sie benötigen eine Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren, wenn Sie folgende Tätigkeiten gewerblich betreiben möchten:

  • das gewerbsmäßige Züchten und Halten (auch Pensionen) von Wirbeltieren (außer landwirtschaftliche Nutztieren),
  • der gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren,
  • der gewerbsmäßige Reit- oder Fahrbetriebe,
  • das gewerbsmäßige Zurschaustellen,
  • die gewerbsmäßige Einfuhr oder
  • das gewerbsmäßige Verbringen von Heimtieren und
  • das gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfen

unterliegen nach § 11 des Tierschutzgesetzes der Erlaubnispflicht durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt. Ohne diese Erlaubnis sind entsprechende Tätigkeiten untersagt und können somit gewerbsmäßig nicht durchgeführt werden.

Zirkusgastspiele und Tierausstellungen sind zumindest nach § 4 der Viehverkehrsverordnung anzuzeigen. Zum Teil unterliegen auch diese Tätigkeiten nach unterschiedlichen Rechtssetzungen der Erlaubnispflicht durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

Personen, die Tierarzneimittel in Verkehr bringen ohne Tierarzt zu sein (Tierheilpraktiker, Besamer, Klauenpfleger, Hufschmiede, Tierbedarfshandel) sind nach § 67 des Arzneimittelgesetzes ebenfalls verpflichtet, diese Tätigkeit dem anzuzeigen.

Hinweis: Die Erlaubnis benötigen Sie nicht für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren.

Zuständigkeiten

Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6234
Fax: 03731 799-6488
lueva[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

  • eine berufliche Qualifikation oder
  • Sachkunde in dem Bereich, den Sie gewerblich betreiben möchten.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt eingereicht haben, werden diese zuerst auf Vollständigkeit und Ihre persönliche Voraussetzungen überprüft.

Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.

Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren versandt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG,
  • Führungszeugnis sowie
  • beglaubigte Kopie des Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG 

Tipp:

Das Führungszeugnis können Sie bei der örtlichen Melde­behörde beantragen, es kann von dort aus direkt an das zuständige Lebensmittelüberwachung- und Veterinäramt versandt werden.

Fristen

Achtung!
Sie dürfen die Tätigkeit erst dann aufnehmen, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.