Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Allgemeine Informationen

Auf Antrag kann eine Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund erteilt werden.

Eine Online-Beantragung ist über das Serviceportal Amt24 möglich und sollte bevorzugt verwendet werden. Das Antragsformular steht weiterhin nachfolgend zum Download bereit.

Antrag online stellen
Ab sofort können Berechtigte im Landkreis Mittelsachsen ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund  direkt online über das Serviceportal beim Amt24 stellen. Auch erforderliche Unterlagen können online eingereicht werden. Für das neue Verfahren brauchen Antragsteller ein Amt24-Servicekonto. Dieses ist unter Servicekonto Login (sachsen.de) in wenigen Minuten selbst eingerichtet und lässt sich künftig auch für andere Online-Verfahren nutzen. Ein Video erklärt, wie das Servicekonto eingerichtet wird.

Erlaubnispflichtige Veranstaltungen:

  • Motorsportliche Veranstaltungen
    • wenn 30 Fahrzeuge oder mehr am gleichen Platz starten oder ankommen
    • bei vorgeschriebener Streckenführung, ungeachtet der Zahl der teilnehmender Fahrzeuge
    • bei Fahren im geschlossenen Verband
  • Radrennen
    • unter Einschluss der Voraussetzung einer Sperrung der Straßen für den übrigen Verkehr
  • Radtouren
    • wenn mehr als 100 Personen teilnehmen
    • wenn infolge der Benutzung des überörtlichen Straßennetzes mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist, ungeachtet der Teilnehmerzahl
  • Volkswanderungen, Volksläufe
    • wenn mehr als 500 Personen teilnehmen
    • wenn das überörtliche Straßennetz beansprucht wird, ungeachtet der Teilnehmerzahl
  • Umzüge bei Volksfesten, Umzüge aus Anlass sonstiger Feste, es sei denn, es handelt sich um ortsübliche Prozessionen oder ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere Brauchtumsveranstaltungen

Sollte aufgrund der Veranstaltung eine Straßensperrung notwendig sein, ist zusätzlich ein Antrag gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung zu beantragen.

Die Genehmigungsbehörde des Landkreises Mittelsachsen ist nicht für die Straßen im Gebiet der Großen Kreisstädte Mittweida, Rochlitz, Döbeln, Freiberg, Flöha und Brand-Erbisdorf zuständig.

Zuständigkeiten

Referat Straßenverkehr und Sport

Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln

Postadresse:
Referat Straßenverkehr und Sport
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Verfahrensablauf

Eine Online-Beantragung ist über das Serviceportal Amt24 möglich und sollte bevorzugt verwendet werden. Das Antragsformular steht weiterhin nachfolgend zum Download bereit. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und senden Sie es an obengenannten Bearbeiter per Post/Fax oder E-Mail.

Die Genehmigungsbehörde holt gemäß VwV-StVO bei der Polizei, Straßenbaulastträger, bei Notwendigkeit bei der Forst- und Naturschutzbehörde sowie bei dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag ein.

Nach Zugang der notwendigen Stellungnahme und Auswertung dieser, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie bekommen schriftlich einen Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Versicherungsbestätigung
  • Lage bzw. Streckenplan

Fristen

Die Bearbeitung Ihres Antrages kann je nach Umfang der Veranstaltung zwischen 14 Tagen und vier Wochen dauern. Bitte beachten Sie dies bei der Antragsstellung!

Kosten

Zwischen 50,00 Euro und 200,00 Euro je nach Umfang der Veranstaltung

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

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