Allgemeine Informationen
Auf Antrag kann eine Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund erteilt werden.
Eine Online-Beantragung ist über das Serviceportal Amt24 möglich und sollte bevorzugt verwendet werden. Das Antragsformular steht weiterhin nachfolgend zum Download bereit.
Antrag online stellen
Ab sofort können Berechtigte im Landkreis Mittelsachsen ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund direkt online über das Serviceportal beim Amt24 stellen. Auch erforderliche Unterlagen können online eingereicht werden. Für das neue Verfahren brauchen Antragsteller ein Amt24-Servicekonto. Dieses ist unter Servicekonto Login (sachsen.de) in wenigen Minuten selbst eingerichtet und lässt sich künftig auch für andere Online-Verfahren nutzen. Ein Video erklärt, wie das Servicekonto eingerichtet wird.
Erlaubnispflichtige Veranstaltungen:
- Motorsportliche Veranstaltungen
- wenn 30 Fahrzeuge oder mehr am gleichen Platz starten oder ankommen
- bei vorgeschriebener Streckenführung, ungeachtet der Zahl der teilnehmender Fahrzeuge
- bei Fahren im geschlossenen Verband
- Radrennen
- unter Einschluss der Voraussetzung einer Sperrung der Straßen für den übrigen Verkehr
- Radtouren
- wenn mehr als 100 Personen teilnehmen
- wenn infolge der Benutzung des überörtlichen Straßennetzes mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist, ungeachtet der Teilnehmerzahl
- Volkswanderungen, Volksläufe
- wenn mehr als 500 Personen teilnehmen
- wenn das überörtliche Straßennetz beansprucht wird, ungeachtet der Teilnehmerzahl
- Umzüge bei Volksfesten, Umzüge aus Anlass sonstiger Feste, es sei denn, es handelt sich um ortsübliche Prozessionen oder ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere Brauchtumsveranstaltungen
Sollte aufgrund der Veranstaltung eine Straßensperrung notwendig sein, ist zusätzlich ein Antrag gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung zu beantragen.
Die Genehmigungsbehörde des Landkreises Mittelsachsen ist nicht für die Straßen im Gebiet der Großen Kreisstädte Mittweida, Rochlitz, Döbeln, Freiberg, Flöha und Brand-Erbisdorf zuständig.