Erlaubnis gemäß § 54 KrWG

Erlaubnis gemäß § 54 KrWG

Allgemeine Informationen

Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen der Erlaubnis. Die Antragsstellung erfolgt formblattgebunden mit nachfolgendem Antrag.

Zuständigkeiten

Referat Recht, Abfall und Bodenschutz

Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-4050
Fax: 03731 799-4024
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Ansprechpartnerinnen

Birgit Opitz
Telefon: 03731 799-4042
birgit.opitz[at]landkreis-mittelsachsen.de

Kathleen Schwarzer
Telefon: 03731 799-4052
kathleen.schwarzer[at]landkreis-mittelsachsen.de

Formulare / Online-Dienste

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.