Allgemeine Informationen
Die Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG, kurz WRRL) ist eine im Jahr 2000 vom Europäischen Parlament und dem Rat erlassene Richtlinie, die die Grundlage für eine moderne, nachhaltige und länderübergreifende Wasserpolitik in Europa legte. Sie verfolgt das Ziel Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer in einen „guten Zustand“ zu bringen oder einen solchen zu erhalten. In die Bewertung dieses Zustands fließen bei den Fließgewässern sowohl biologische Qualitätskomponenten, zum Beispiel der Zustand der Fischfauna, als auch der chemische Zustand ein. Beim Grundwasser wird zwischen chemischem und mengenmäßigem Zustand unterschieden.
Die hauptsächlichen Defizite liegen bei den Fließgewässern in der Hydromorphologie (geringe Strukturvielfalt, Verbau usw.), der nicht vorhandenen Durchwanderbarkeit für Fische und Wirbellose sowie in der Belastung des Wassers mit Nähr- und Schadstoffen.
Ausführliche Informationen zur WRRL gibt es im Bereich Umwelt des Internetauftrittes des Freistaates Sachsen.
Um die Erreichung der Ziele der WRRL voranzutreiben, bietet der Freistaat Sachsen mit der Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz (RL GH/2018) eine finanzielle Unterstützung an. Mit dieser können Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie zur Umsetzung der WRRL mit bis zu 90 Prozent gefördert werden.
WEITERE INFORMATIONEN:
- Förderung Gewässer/Hochwasserschutz (RL GH 2018)
(Verfahrensbeschreibung/Landratsamt Mittelsachsen)