Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Allgemeine Informationen

Die Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG, kurz WRRL) ist eine im Jahr 2000 vom Europäischen Parlament und dem Rat erlassene Richtlinie, die die Grundlage für eine moderne, nachhaltige und länderübergreifende Wasserpolitik in Europa legte. Sie verfolgt das Ziel Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer in einen „guten Zustand“ zu bringen oder einen solchen zu erhalten. In die Bewertung dieses Zustands fließen bei den Fließgewässern sowohl biologische Qualitätskomponenten, zum Beispiel der Zustand der Fischfauna, als auch der chemische Zustand ein. Beim Grundwasser wird zwischen chemischem und mengenmäßigem Zustand unterschieden.

Die hauptsächlichen Defizite liegen bei den Fließgewässern in der Hydromorphologie (geringe Strukturvielfalt, Verbau usw.), der nicht vorhandenen Durchwanderbarkeit für Fische und Wirbellose sowie in der Belastung des Wassers mit Nähr- und Schadstoffen.

Ausführliche Informationen zur WRRL gibt es im Bereich Umwelt des Internetauftrittes des Freistaates Sachsen.

Um die Erreichung der Ziele der WRRL voranzutreiben, bietet der Freistaat Sachsen mit der Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz (RL GH/2018) eine finanzielle Unterstützung an. Mit dieser können Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie zur Umsetzung der WRRL mit bis zu 90 Prozent gefördert werden.

WEITERE INFORMATIONEN:

Zuständigkeiten

Referat Wasserbau, Gewässer- und Hochwasserschutz

Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-4006
Fax: 03731 799-4087
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Kontakt:

Nancy Göhler
Telefon: 03731 799-4043
nancy.goehler[at]landkreis-mittelsachsen.de

Matthias Scala
Telefon: 03731 799-4177
matthias.scala[at]landkreis-mittelsachsen.de

Voraussetzungen

Jedes Vorhaben mit wasserrechtlichem Bezug ist durch die zuständige Wasserbehörde hinsichtlich der Einhaltung der Bewirtschaftungsziele gemäß § 27 WHG (betrifft oberirdische Gewässer) und § 47 WHG (betrifft Grundwasserkörper) zu prüfen.

Erforderliche Unterlagen

In den einzureichenden Planungsunterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung oder Erlaubnis sind Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf die Bewirtschaftungsziele der WRRL zu treffen. Bei größeren Vorhaben ist ein separater Fachbeitrag WRRL einzureichen. 

Eine Gliederung (PDF) kann als Vorlage für einen solchen Fachbeitrag dienen.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.