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Das Referat Wasserbau, Gewässer- und Hochwasserschutz ist zuständig für die Durchführung wasserrechtlicher Verfahren und den Vollzug der wasserrechtlichen Rechtsgrundlagen, hierzu zählen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Sächsisches Wassergesetz (SächsWG). Das Referat erfüllt die Aufgaben als untere Wasserbehörde, welche insbesondere nachfolgende Themen beinhalten.