Hochwasserschutz, Risikomanagement und Schutzkonzepte

Hochwasserschutz, Risikomanagement und Schutzkonzepte

Allgemeine Informationen

Was ist ein Hochwasserschutzkonzept?

Ein Hochwasserschutzkonzept ist ein wasserwirtschaftlicher Rahmenplan zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. In einem Hochwasserschutzkonzept sind enthalten:

  • eine Analyse historischer und aktueller Extremhochwasserereignisse
  • hydrologische Untersuchungen und hydraulische Berechnungen
  • die Ermittlung des bestehenden Schutzgrades sowie des Gefährdungs- und Schadenspotenzials
  • die Ableitung eines Schutzniveaus unter Beachtung der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der Schadenshöhe
  • ein Maßnahmeplan zur Erreichung des definierten Schutzniveaus
  • Gefahrenkarten

Wichtige Ergebnisse der Hochwasserschutzkonzepte, wie Intensitäts- und Gefahrenkarten (einschließlich der Berichte zu den Gefahrenkarten) sowie daraus abgeleitete Gefahrenhinweiskarten können auf der Informationsplattform Hochwasserschutz des Landeshochwasserzentrums eingesehen werden.

Auszüge und Ergebnisse der Hochwasserschutzkonzepte der drei Direktionsbezirke in Sachsen können auf den Internetseiten des Themenportals "Wasser, Wasserwirtschaft" eingesehen werden.

HINWEIS: Die vollständigen Hochwasserschutzkonzepte liegen bei der Landestalsperrenverwaltung und für die jeweiligen Fließgewässer auch bei den Landratsämtern, beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte vor. Eine Einsichtnahme in den jeweiligen Behörden ist nach Terminvereinbarung möglich.

Zuständigkeiten

Referat Wasserbau, Gewässer- und Hochwasserschutz

Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-4006
Fax: 03731 799-4087
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.