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Für Gewässernutzungen mit motorangetriebenen Booten, für kommerzielle und organisierte Bootsfahrten (Wasserwandern), die Durchführung von Wassersportveranstaltungen (zum Beispiel Kanuregatta) sowie die Ausübung des Tauchsports mit technischen Hilfsmitteln (wie Druckluftflaschen) sind wasserrechtliche Gestattungen gemäß § 5 Abs. 3 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) durch das Landratsamt Mittelsachsen als untere Wasserbehörde erforderlich.
WEITERFÜHRENDE iNFORMATIONEN
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Die wasserrechtliche Gestattung ist beim Landratsamt Mittelsachsen als untere Wasserbehörde zu beantragen.
Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt mit der unteren Wasserbehörde auf.
Die Kosten für eine wasserrechtliche Gestattung richten sich nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz und dem Neunten Sächsischen Kostenverzeichnis.
Bitte beachten Sie die aktuelle Datenschutzerklärung des Landratsamtes Mittelsachsen.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.