Bootsfahrten, Tauchsport und sonstige Gewässernutzungen

Bootsfahrten, Tauchsport und sonstige Gewässernutzungen

Allgemeine Informationen

Für Gewässernutzungen mit motorangetriebenen Booten, für kommerzielle und organisierte Bootsfahrten (Wasserwandern), die Durchführung von Wassersportveranstaltungen (zum Beispiel Kanuregatta) sowie die Ausübung des Tauchsports mit technischen Hilfsmitteln (wie Druckluftflaschen) sind wasserrechtliche Gestattungen gemäß § 5 Abs. 3 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) durch das Landratsamt Mittelsachsen als untere Wasserbehörde erforderlich. 

WEITERFÜHRENDE iNFORMATIONEN 

Zuständigkeiten

Referat Wasserbau, Gewässer- und Hochwasserschutz

Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-4040
Fax: 03731 799-4087
wasser[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Kontakte: Region Freiberg

Herr Köpke
Telefon: 03731 799-4002

Herr Wegerdt
Telefon: 03731 799-4007

Region Mittweida

Frau Berger
Telefon: 03731 799-4166

Frau Praski
Telefon: 03731 799-4068

Region Döbeln

Frau Berthold
Telefon: 03731 799-4016

Frau Bernauer
Telefon: 03731 799-4138

Voraussetzungen

Die wasserrechtliche Gestattung ist beim Landratsamt Mittelsachsen als untere Wasserbehörde zu beantragen.

Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt mit der unteren Wasserbehörde auf.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.