Bootsfahrten, Tauchsport und sonstige Gewässernutzungen

Bootsfahrten, Tauchsport und sonstige Gewässernutzungen

Allgemeine Informationen

Für Gewässernutzungen mit motorangetriebenen Booten, für kommerzielle und organisierte Bootsfahrten (Wasserwandern), die Durchführung von Wassersportveranstaltungen (zum Beispiel Kanuregatta) sowie die Ausübung des Tauchsports mit technischen Hilfsmitteln (wie Druckluftflaschen) sind wasserrechtliche Gestattungen gemäß § 5 Abs. 3 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) durch das Landratsamt Mittelsachsen als untere Wasserbehörde erforderlich. 

WEITERFÜHRENDE iNFORMATIONEN 

Zuständigkeiten

Referat Wasserbau, Gewässer- und Hochwasserschutz

Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-4040
Fax: 03731 799-4087
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Kontakte:
Region Freiberg

Danny Köpke
Telefon: 03731 799-4002
danny.koepke[at]landkreis-mittelsachsen.de

Patrice Wegerdt
Telefon: 03731 799-4007
patrice.wegerdt[at]landkreis-mittelsachsen.de

Region Mittweida

Christiane Berger
Telefon: 03731 799-4166
christiane.berger[at]landkreis-mittelsachsen.de

Tina Praski
Telefon: 03731 799-4068
tina.praski[at]landkreis-mittelsachsen.de

Region Döbeln

Claudia Berthold
Telefon: 03731 799-4016
claudia.berthold[at]landkreis-mittelsachsen.de

Vanessa Bernauer
Telefon: 03731 799-4138
vanessa.bernauer[at]landkreis-mittelsachsen.de

Voraussetzungen

Die wasserrechtliche Gestattung ist beim Landratsamt Mittelsachsen als untere Wasserbehörde zu beantragen.

Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt mit der unteren Wasserbehörde auf.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.