Gewässerbett, Ufer, Gewässerrandstreifen

Gewässerbett, Ufer, Gewässerrandstreifen

Allgemeine Informationen

Begriffsdefinitionen:

Gewässerbett: Sohle eines ständig oder zeitweilig in einem Bett fließenden oder stehenden oberirdischen Gewässers
Uferlinie: Grenze zwischen Bett und Ufer, bestimmt durch die Linie des Mittelwasserstandes (MW – Mittlere Wasserlinie im Durchschnitt der letzten 20 Jahre)
Ufer: Bereich zwischen Uferlinie und Böschungsoberkante
Böschungsoberkante: meist anhand der Geländeform erkennbar, wenn nicht dann tritt an ihre Stelle die Linie des mittleren Hochwasserstandes (MHW – Mittlere Hochwasserlinie im Durchschnitt der letzten 20 Jahre)
Gewässerrandstreifen: schließt sich landwärts an die Böschungsoberkante an. Beträgt innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen fünf Meter, außerhalb zehn Meter.
 

Funktionen des Gewässerrandstreifens:

  • Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer
  • Wasserspeicherung
  • Sicherung des Wasserabflusses
  • Verminderung diffuser Stoffeinträge in das Gewässer

Verbote im Gewässerrandstreifen:

  • Errichtung baulicher und sonstiger Anlagen (z. B. Gebäude, Terrassen, Zäune, Mauern)
  • Entfernung standortgerechter Bäume und Sträucher (z. B. Erlen, Weiden, Eschen)
  • Anpflanzung nicht standortgerechter Bäume und Sträucher (z. B. Nadelgehölze, Thuja)
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Öle, Kraftstoffe, Pestizide)
  • Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können (z. B. Grünschnitt, Laub, Reisig, Abfälle, Baustoffe)

Wem obliegt die Unterhaltung des Gewässerrandstreifens?

Die Gewässerrandstreifen sind vom Grundstückseigentümer standortgerecht im Hinblick auf ihre Funktionen zu bewirtschaften oder zu pflegen. Dabei darf der Gebrauch des Eigentums dem Gemeinwohl nicht entgegenstehen, sondern soll ihm vielmehr zu Gute kommen (Sozialpflichtigkeit).

MEHR INFORMATIONEN:

Zuständigkeiten

Referat Wasserbau, Gewässer- und Hochwasserschutz

Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-4006
Fax: 03731 799-4087
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Kontakte:
Region Freiberg

Danny Köpke
Telefon: 03731 799-4002
danny.koepke[at]landkreis-mittelsachsen.de

Region Freiberg

Patrice Wegerdt
Telefon: 03731 799-4176
patrice.wegerdt[at]landkreis-mittelsachsen.de

Region Mittweida

Christiane Berger
Telefon: 03731 799-4166
christiane.berger[at]landkreis-mittelsachsen.de

Region Mittweida

Tina Praski
Telefon: 03731 799-4068
tina.praski[at]landkreis-mittelsachsen.de

Region Döbeln

Claudia Berthold
Telefon: 03731 799-4016
claudia.berthold[at]landkreis-mittelsachsen.de

Region Döbeln

Robin Oswald
Telefon: 03731 799-4138
robin.oswald[at]landkreis-mittelsachsen.de

Voraussetzungen

Die untere Wasserbehörde kann von einem Verbot im Einzelfall eine widerrufliche Befreiung erteilen, wenn überwiegende Gründe des Allgemeinwohls die Maßnahme erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die Befreiung ist bei der unteren Wasserbehörde in jedem Fall zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Nach Rücksprache mit dem Referat Wasserbau, Gewässer- und Hochwasserschutz des Landratsamtes Mittelsachsen.

Bitte beachten Sie die aktuelle Datenschutzerklärung des Landratsamtes Mittelsachsen.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.