Allgemeine Informationen
Begriffsdefinitionen:
Gewässerbett: | Sohle eines ständig oder zeitweilig in einem Bett fließenden oder stehenden oberirdischen Gewässers |
Uferlinie: | Grenze zwischen Bett und Ufer, bestimmt durch die Linie des Mittelwasserstandes (MW – Mittlere Wasserlinie im Durchschnitt der letzten 20 Jahre) |
Ufer: | Bereich zwischen Uferlinie und Böschungsoberkante |
Böschungsoberkante: | meist anhand der Geländeform erkennbar, wenn nicht dann tritt an ihre Stelle die Linie des mittleren Hochwasserstandes (MHW – Mittlere Hochwasserlinie im Durchschnitt der letzten 20 Jahre) |
Gewässerrandstreifen: | schließt sich landwärts an die Böschungsoberkante an. Beträgt innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen fünf Meter, außerhalb zehn Meter. |
Funktionen des Gewässerrandstreifens:
- Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer
- Wasserspeicherung
- Sicherung des Wasserabflusses
- Verminderung diffuser Stoffeinträge in das Gewässer
Verbote im Gewässerrandstreifen:
- Errichtung baulicher und sonstiger Anlagen (z. B. Gebäude, Terrassen, Zäune, Mauern)
- Entfernung standortgerechter Bäume und Sträucher (z. B. Erlen, Weiden, Eschen)
- Anpflanzung nicht standortgerechter Bäume und Sträucher (z. B. Nadelgehölze, Thuja)
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Öle, Kraftstoffe, Pestizide)
- Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können (z. B. Grünschnitt, Laub, Reisig, Abfälle, Baustoffe)
Wem obliegt die Unterhaltung des Gewässerrandstreifens?
Die Gewässerrandstreifen sind vom Grundstückseigentümer standortgerecht im Hinblick auf ihre Funktionen zu bewirtschaften oder zu pflegen. Dabei darf der Gebrauch des Eigentums dem Gemeinwohl nicht entgegenstehen, sondern soll ihm vielmehr zu Gute kommen (Sozialpflichtigkeit).
MEHR INFORMATIONEN: