Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
Begriffsdefinitionen:
Gewässerbett: | Sohle eines ständig oder zeitweilig in einem Bett fließenden oder stehenden oberirdischen Gewässers |
Uferlinie: | Grenze zwischen Bett und Ufer, bestimmt durch die Linie des Mittelwasserstandes (MW – Mittlere Wasserlinie im Durchschnitt der letzten 20 Jahre) |
Ufer: | Bereich zwischen Uferlinie und Böschungsoberkante |
Böschungsoberkante: | meist anhand der Geländeform erkennbar, wenn nicht dann tritt an ihre Stelle die Linie des mittleren Hochwasserstandes (MHW – Mittlere Hochwasserlinie im Durchschnitt der letzten 20 Jahre) |
Gewässerrandstreifen: | schließt sich landwärts an die Böschungsoberkante an. Beträgt innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen fünf Meter, außerhalb zehn Meter. |
Funktionen des Gewässerrandstreifens:
Verbote im Gewässerrandstreifen:
Wem obliegt die Unterhaltung des Gewässerrandstreifens?
Die Gewässerrandstreifen sind vom Grundstückseigentümer standortgerecht im Hinblick auf ihre Funktionen zu bewirtschaften oder zu pflegen. Dabei darf der Gebrauch des Eigentums dem Gemeinwohl nicht entgegenstehen, sondern soll ihm vielmehr zu Gute kommen (Sozialpflichtigkeit).
MEHR INFORMATIONEN:
Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-4006
Fax: 03731 799-4087
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de
Danny Köpke
Telefon: 03731 799-4002
danny.koepke[at]landkreis-mittelsachsen.de
Patrice Wegerdt
Telefon: 03731 799-4176
patrice.wegerdt[at]landkreis-mittelsachsen.de
Christiane Berger
Telefon: 03731 799-4166
christiane.berger[at]landkreis-mittelsachsen.de
Tina Praski
Telefon: 03731 799-4068
tina.praski[at]landkreis-mittelsachsen.de
Claudia Berthold
Telefon: 03731 799-4016
claudia.berthold[at]landkreis-mittelsachsen.de
Robin Oswald
Telefon: 03731 799-4138
robin.oswald[at]landkreis-mittelsachsen.de
Die untere Wasserbehörde kann von einem Verbot im Einzelfall eine widerrufliche Befreiung erteilen, wenn überwiegende Gründe des Allgemeinwohls die Maßnahme erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die Befreiung ist bei der unteren Wasserbehörde in jedem Fall zu beantragen.
Nach Rücksprache mit dem Referat Wasserbau, Gewässer- und Hochwasserschutz des Landratsamtes Mittelsachsen.
Bitte beachten Sie die aktuelle Datenschutzerklärung des Landratsamtes Mittelsachsen.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.