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Zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern zählt zum Beispiel die Wasserentnahme mit Pumpen.
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Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:
Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung (Wasserentnahme) ist schriftlich zu stellen.
Die Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung in Papierform unter der zentralen Postadresse einzureichen. Zusätzlich können die Antragsunterlagen in digitaler Form eingereicht werden.
Die Kosten für eine wasserrechtliche Erlaubnis richten sich nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz und dem Neunten Sächsischen Kostenverzeichnis.
Bitte beachten Sie die aktuelle Datenschutzerklärung des Landratsamtes Mittelsachsen.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.