Wasserbaumaßnahmen

Wasserbaumaßnahmen

Zuständigkeiten

Referat Wasserbau, Gewässer- und Hochwasserschutz

Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-4006
Fax: 03731 799-4087
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Kontakte:
Region Freiberg

Danny Köpke
Telefon: 03731 799-4002
danny.koepke[at]landkreis-mittelsachsen.de

Region Freiberg

Patrice Wegerdt
Telefon: 03731 799-4176
patrice.wegerdt[at]landkreis-mittelsachsen.de

Region Mittweida

Christiane Berger
Telefon: 03731 799-4166
christiane.berger[at]landkreis-mittelsachsen.de

Region Mittweida

Tina Praski
Telefon: 03731 799-4068
tina.praski[at]landkreis-mittelsachsen.de

Region Döbeln

Claudia Berthold
Telefon: 03731 799-4016
claudia.berthold[at]landkreis-mittelsachsen.de

Region Döbeln

Robin Oswald
Telefon: 03731 799-4138
robin.oswald[at]landkreis-mittelsachsen.de

Voraussetzungen

Gemäß § 26, Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) bedarf die Errichtung oder Beseitigung von Anlagen in, an, unter und über Gewässern sowie im Uferbereich einer wasserrechtlichen Genehmigung. Dies gilt auch für wesentliche Änderungen dieser Anlagen. 

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer wasserrechtlichen Genehmigung sind folgende Unterlagen/An-gaben in Anlehnung an die Verwaltungsvorschrift Planvorlagen erforderlich:

Formloser Antrag mit: 

  • Angaben zu Flurstück und Gemarkung und zum betroffenen Gewässer 
  • Vorhabensbeschreibung (Beschreibung und Erläuterung des Vorhabens einschließlich Angaben zu Baustoffen, Arbeitsschritten, Ausführungszeitraum, angrenzenden Gebäuden und sonstigen Anlagen) 
  • Übersichtslageplan im Maßstab 1:25.000 oder großmaßstäbiger
  • Lageplan mit Kennzeichnung des Gewässers und des betroffenen Bereiches im Maßstab 1:500 oder eines anderen geeigneten Maßstabes
  • Längs- und Querschnittsdarstellung im geeigneten Maßstab 

Die Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung, in Papierform unter der zentralen Postadresse einzureichen. Zur Verfahrensbeschleunigung empfiehlt sich, mindestens zwei weitere Ausfertigungen des Antrages einzureichen. Zusätzlich können die Antragsunterlagen in digitaler Form eingereicht werden.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.