Fahrerlaubnis, Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl

Fahrerlaubnis, Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl

Allgemeine Informationen

Der Verlust/Diebstahl des Dokumentes ist unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anzuzeigen, ein Ersatzdokument muss beantragt werden.

Zuständigkeiten

Referat Fahrerlaubnisbehörde

Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Erforderliche Unterlagen

In Einzelfällen sind Änderungen möglich!

Kosten

  • Ausfertigung des Ersatzführerscheins: EUR 33,70 (ggf. EUR 25,60 wenn Anforderung Karteikartenabschrift bei anderer Behörde)
  • gegebenenfalls: Abnahme einer Versicherung an Eides statt durch Niederschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde: EUR 30,70
  • gegebenenfalls: vorläufige Bescheinigung ab EUR 12,80

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.