Fahrerlaubnis, erstmalige Erteilung

Fahrerlaubnis, erstmalige Erteilung

Allgemeine Informationen

Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in aller Regel eine Fahrerlaubnis.

HINWEISE:

  • Junge Leute dürfen in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B fahren, wenn eine Begleitperson dabei ist.

Anträge auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis können vorläufig auch per Post eingereicht werden. Bitte kein Bargeld übersenden, im Rahmen der Antragsbearbeitung erhalten Sie eine Kostenfestsetzung zur Überweisung. Die Fahrerlaubnisbehörde weist darauf hin, dass die Bearbeitung nur möglich ist, wenn die Unterlagen vollständig eingereicht werden und alle Unterschriften (auch die der Erziehungsberechtigten) vorhanden sind. 

WEITERE INFORMATIONEN:

Zuständigkeiten

Referat Fahrerlaubnisbehörde

Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Voraussetzungen

Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Aktuell ist auch eine postalische Antragstellung möglich.

Erforderliche Unterlagen

In Einzelfällen sind Änderungen möglich! 

  • schriftlicher Antrag mit Angabe der ausbildenden Fahrschule (Antragsformulare bei den Fahrschulen)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • biometrisches Foto: Foto-Mustertafel (Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat) 
  • beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L, T zusätzlich:
    • Nachweis Erste Hilfe 
    • Sehtestbescheinigung (Optiker oder Augenarzt, bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE zusätzlich:
    • Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (unbefristet gültig)
    • Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (darf durch jeden niedergelassenen Arzt erstellt werden, bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
    • Bescheinigung über das Sehvermögens nach Anlage 6 FeV (darf durch einen Augenarzt, Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder eine Begutachtungsstelle für Fahreignung erstellt werden, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
  • beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D, DE zusätzlich:
    • Führungszeugnis Belegart „O" Führungszeugnis beantragen (Amt24-Verfahrensbeschreibung)
    • Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung über die Erfüllung der besonderen Leistungsvoraussetzungen Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
  • Erklärung
  • Kontrollblatt

Kosten

  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: ab EUR 45,70 – Doppelklasse ab EUR 46,70
  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Probezeit: ab EUR 44,90

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.