Fahrerlaubnis, Erweiterung

Fahrerlaubnis, Erweiterung

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich gelten für die Erweiterung einer vorhandenen Fahrerlaubnis um neue Führerscheinklassen die gleichen Vorschriften wie für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Deshalb müssen im Wesentlichen dieselben Voraussetzungen erfüllt und weitestgehend das gleiche Verfahren durchlaufen werden.

Weitere Informationen:

Zuständigkeiten

Referat Fahrerlaubnisbehörde

Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Voraussetzungen

Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Erforderliche Unterlagen

In Einzelfällen sind Änderungen möglich!

Bei einem Antrag auf Erweiterung sind die gleichen Unterlagen wie bei einer Ersterteilung einzureichen. Zusätzlich muss der bereits vorhandene Führerschein vorgelegt werden.

  • schriftlicher Antrag mit Angabe der ausbildenden Fahrschule (Antragsformulare bei den Fahrschulen)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • biometrisches Foto: Foto-Mustertafel (Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat) 
  • Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (unbefristet gültig)
  • beim Antrag auf Erweiterung  einer Fahrerlaubnis für die Klassen A, A1, A2, B, BE, L, T zusätzlich:
    • Sehtestbescheinigung (Optiker oder Augenarzt, bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE zusätzlich:
    • Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (darf durch jeden niedergelassenen Arzt erstellt werden, bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
    • Bescheinigung über das Sehvermögens nach Anlage 6 FeV (darf durch einen Augenarzt, Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder eine Begutachtungsstelle für Fahreignung erstellt werden, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
  • beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D, DE zusätzlich:
    • Führungszeugnis Belegart „O" Führungszeugnis beantragen (Amt24-Verfahrensinformation)
    • Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung über die Erfüllung der besonderen Leistungsvoraussetzungen Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)

Kosten

  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: ab EUR  45,70 – Doppelklasse ab EUR 46,70
  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Probezeit: ab EUR 44,90

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.