Allgemeine Informationen
Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen und gelten nur für die Dauer des Dienstverhältnisses (Dienstführerschein). Sie können ohne erneute Prüfungen in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.