Allgemeine Informationen
Ab 1. Januar 2021 ist für das Kastrieren von männlichen Ferkeln eine Schmerzausschaltung zwingend vorgeschrieben. Dazu wurde durch die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung die Möglichkeit geschaffen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Schweinehaltungsbetrieben diese Betäubung mittels Isoflurannarkose durchführen können. Dazu ist jedoch zwingend der Nachweis einer Sachkunde notwendig.