Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
Wenn Sie im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald entfernt Feuer machen oder offenes Licht gebrauchen wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung der Forstbehörde. Dies gilt beispielsweise auch für die Benutzung eines Grills sowie das Anzünden eines Traditionsfeuers oder Feuerwerks. Auf Grund des hohen Gefahrenpotenzials sind die Genehmigungen streng reglementiert.
Ausnahmen gelten für:
Besitzer von Grundstücken am Waldrand dürfen auf ihrem Grundstück ein Feuer entfachen und unterhalten, sofern die Feuerstelle mindestens 30 Meter vom Waldrand entfernt ist.
Achtung! Im Wald darf nicht geraucht werden. Ausnahmen gelten nur für den oben genannten Personenkreis. Generell dürfen brennende und glimmende Gegenstände im Wald sowie im Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden.
Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-3621
Fax: 03731 799-3664
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de
Jana Müller
Telefon: 03731 799-3658
jana.mueller[at]landkreis-mittelsachsen.de
Karin Karschunke
Telefon: 03731 799-3659
karin.karschunke[at]landkreis-mittelsachsen.de
Formloser schriftlicher Antrag an die untere Forstbehörde.
Die Genehmigung erteilt die örtlich zuständige untere Forstbehörde.
Erforderlich für die Antragstellung sind Angaben zum Ort, zur Art und zur Nutzungsdauer der Feuerstelle.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.