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Grundregeln der Alarmierung von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben werden in einer Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) zusammengefasst. Sie ist wichtig für die Gefahrenabwehr.
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Für das Erstellen oder Ändern einer Alarm- und Ausrückeordnung für Ortsteile beziehungsweise eines Objektstammdatenblattes für BMA- und Schwerpunktobjekte durch den verantwortlichen Wehrleiter ist das jeweils aktuelle Stammdatenblatt der Integrierten Regionalleitstelle (IRLS) Chemnitz zu verwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.