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Die Zustimmung zu Feuerwehrschließungen erfolgt nur im begründeten Einzelfall und bedarf bei Notwendigkeit auch der Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
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brand.katschutz[at]landkreis-mittelsachsen.de
HINWEIS:
Die Installation/Inbetriebnahme von Feuerwehrschließungen/Schlüsseldepots kann für den Versicherungsort eine Gefahrenerhöhung darstellen, die dem Einbruchdiebstahlversicherer vom Versicherungsnehmer angezeigt werden muss.
Bitte beachten Sie auch unbedingt das Merkblatt Feuerwehrschließungen und die TAB Mittelsachsen.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.