Feuerwehrschließung

Feuerwehrschließung

Allgemeine Informationen

Die Zustimmung zu Feuerwehrschließungen erfolgt nur im begründeten Einzelfall und bedarf bei Notwendigkeit auch der Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde

Zuständigkeiten

Referat Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Besucheradresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-3814
Fax: 03731 799-3815
brand.katschutz[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

 

HINWEIS:

Die Installation/Inbetriebnahme von Feuerwehrschließungen/Schlüsseldepots kann für den Versicherungsort eine Gefahrenerhöhung darstellen, die dem Einbruchdiebstahlversicherer vom Versicherungsnehmer angezeigt werden muss.

Bitte beachten Sie auch unbedingt das Merkblatt Feuerwehrschließungen und die TAB Mittelsachsen.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.