Gesundheitsbescheinigung für Tiere beantragen/Ausfuhr von Tieren

Gesundheitsbescheinigung für Tiere beantragen/Ausfuhr von Tieren

Allgemeine Informationen

Wenn Tiere innerhalb der Europäischen Union oder in ein Drittland verbracht werden sollen, wird die Vorlage eines TRACES-Attestes beziehungsweise Gesundheitsbescheinigung verlangt. Werden die Tiere zuvor an einem Punkt gesammelt und von dort verbracht, wird ein Vorattest benötigt. Eine Gesundheitsbescheinigung kann auch gefordert werden, wenn die Tiere auf einer Ausstellung vorgestellt werden sollen.

Je nachdem, in welches Land die Tiere verbracht werden sollen, sind verschiedene Bestimmung einzuhalten. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt prüft vor Ausstellung des Attestes, ob diese eingehalten werden und stellt dann das entsprechende Vorattest oder die Gesundheitsbescheinigung aus. Da nicht immer alle Informationen, welche zur Attestierung benötigt werden, vorliegen, kann es notwendig sein, dass vom Tierhalter in einer sogenannten Tierhaltererklärung verschiedene Dinge schriftlich bestätigt werden, die vom Bestimmungsland gefordert sind.

Außerdem ist es, mit Ausnahme der Voratteste, notwendig, dass die zu verbringenden Tiere durch einen amtlichen Tierarzt in Augenschein genommen werden. Bei Transporten in die Europäische Union von unter acht Stunden kann dies auch am Tag vor der Verladung erfolgen, bei längeren Transporten ist der Veterinär während der Verladung vor Ort.

Zuständigkeiten

Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6234
Fax: 03731 799-6488
lueva[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Ansprechpartnerin

Frau DVM Menz
Telefon: 03731 799-6909
lueva[at]landkreis-mittelsachsen.de

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf allgemein

  • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt auf. Das Verbringen der Tiere muss so früh wie möglich angemeldet werden, spätestens aber 48 Stunden vorher müssen die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
    • Machen Sie detaillierte Angaben gemäß des entsprechenden Merkblattes mit den benötigten Daten zur Erstellung eines Attestes zum Verbringen von Tieren in der Europäischen Union. Da auch ein Verbringen in ein Drittland immer durch andere Länder der Europäischen Union führt, werden diese Daten benötigt.
  • Die Behörde recherchiert die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Zielland und prüft Ihre eingereichten Unterlagen.
  • Die Untersuchung der Tiere erfolgt am Tag der Verladung oder bei Transporten unter acht Stunden frühestens einen Tag vor dem Verladen.
  • Erfüllt Ihr Tier die geforderten Voraussetzungen, wird Ihnen die Gesundheitsbescheinigung ausgestellt und am Tag der klinischen Untersuchung vor Ort übergeben. Voratteste erhalten Sie vorab eingescannt per E-Mail. Das Original geht Ihnen per Post zu.

Verfahrensablauf bei langen Transporten

  • Lange Transporte von über acht Stunden müssen mindestens eine Woche vorher beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt angemeldet werden.
  • Die erforderlichen Unterlagen gemäß dem Merkblatt zu langen Transporten und das Verbringen von Tieren in Drittländer müssen spätestens 48 Stunden vor dem Beginn des Transportes im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt vorliegen.

Verfahrensablauf bei der Ausfuhr in Drittländer

  • Transporte in Drittländer müssen mindestens eine Woche vorher beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt angemeldet werden.
  • Die erforderlichen Unterlagen gemäß dem Merkblatt zu langen Transporten und das Verbringen von Tieren in Drittländer müssen spätestens 48 Stunden vor dem Beginn des Transportes im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt vorliegen.
  • Liegt kein zwischen Deutschland und dem Bestimmungsland kein abgestimmtes Attest vor, so ist das benötigte Attest dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt mindestens eine Woche vorher vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der Art der Gesundheitsbescheinigung.

Bei einem Vorattest legen Sie bitte die Vorlage für das Vorattest zusammen mit Ihrem Antrag vor.

Die erforderlichen Unterlagen für lange Transporte entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt.

Fristen

  • Einfache Gesundheitsbescheinigung für Ausstellungen oder Ähnliches sowie Voratteste: zwei Werktage vorher
  • Ausfuhr ins europäische Ausland: zwei Werktage vor dem Verladen der Tiere
  • Lange Transporte über acht Stunden, Ausfuhr in Drittländer außerhalb der Europäischen Union: Anmeldung des Transportes: eine Woche vorher. Alle benötigten Unterlagen müssen zwei Werktage vor dem Verladen der Tiere vorliegen

Kosten

Bei einer Attestierung mit klinischer Untersuchung betragen die Kosten 23,00 Euro je angefangener Viertelstunde, dies beinhaltet Vor- und Nachbereitung, klinische Untersuchung und Attestierung und gegebenenfalls Fahrtkosten.

Für ein Vorattest werden mindestens 25,00 Euro fällig.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.