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Wenn Tiere innerhalb der Europäischen Union oder in ein Drittland verbracht werden sollen, wird die Vorlage eines TRACES-Attestes beziehungsweise Gesundheitsbescheinigung verlangt. Werden die Tiere zuvor an einem Punkt gesammelt und von dort verbracht, wird ein Vorattest benötigt. Eine Gesundheitsbescheinigung kann auch gefordert werden, wenn die Tiere auf einer Ausstellung vorgestellt werden sollen.
Je nachdem, in welches Land die Tiere verbracht werden sollen, sind verschiedene Bestimmung einzuhalten. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt prüft vor Ausstellung des Attestes, ob diese eingehalten werden und stellt dann das entsprechende Vorattest oder die Gesundheitsbescheinigung aus. Da nicht immer alle Informationen, welche zur Attestierung benötigt werden, vorliegen, kann es notwendig sein, dass vom Tierhalter in einer sogenannten Tierhaltererklärung verschiedene Dinge schriftlich bestätigt werden, die vom Bestimmungsland gefordert sind.
Außerdem ist es, mit Ausnahme der Voratteste, notwendig, dass die zu verbringenden Tiere durch einen amtlichen Tierarzt in Augenschein genommen werden. Bei Transporten in die Europäische Union von unter acht Stunden kann dies auch am Tag vor der Verladung erfolgen, bei längeren Transporten ist der Veterinär während der Verladung vor Ort.
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Postadresse:
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09599 Freiberg
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lueva[at]landkreis-mittelsachsen.de
Frau DVM Menz
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lueva[at]landkreis-mittelsachsen.de
Verfahrensablauf allgemein
Verfahrensablauf bei langen Transporten
Verfahrensablauf bei der Ausfuhr in Drittländer
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der Art der Gesundheitsbescheinigung.
Bei einem Vorattest legen Sie bitte die Vorlage für das Vorattest zusammen mit Ihrem Antrag vor.
Die erforderlichen Unterlagen für lange Transporte entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt.
Bei einer Attestierung mit klinischer Untersuchung betragen die Kosten 23,00 Euro je angefangener Viertelstunde, dies beinhaltet Vor- und Nachbereitung, klinische Untersuchung und Attestierung und gegebenenfalls Fahrtkosten.
Für ein Vorattest werden mindestens 25,00 Euro fällig.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.